Hagen. Vor Gericht muss sich ein Ex-Mitarbeiter eines Hagener Sportvereins wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Warum sich ein langer Prozess anbahnt.
Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen hat am Montag, 18. November, der Strafprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines Hagener Sportvereins begonnen. Der Mann sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt: Im Jahr 2021 soll er sich an zwei Frauen in den Räumlichkeiten des Vereins vergangen haben – an einem der Opfer zweimal. Die Anklage lautet in zwei Fällen Vergewaltigung und in einem Fall sexueller Übergriff.
Bereits zuvor hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt, als der Sportverein den Beschuldigten im Jahr 2022 fristlos kündigte, nachdem die schweren Vorwürfe durchgesickert waren. Der ehemalige Mitarbeiter klagte zwar vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, scheiterte jedoch: Das Gericht erklärte den Rauswurf für rechtens. Nun musste er sich vor dem Strafgericht verantworten.
Zwei Frauen, drei Fälle
Laut Anklage ereignete sich die erste Vergewaltigung im März 2021. Das Opfer, laut Informationen dieser Zeitung eine ehrenamtliche Helferin des Vereins, soll damals gewaltvoll zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sein. Der Beschuldigte habe dabei gesagt, sie solle sich nicht wehren, „dann sei es nicht so schlimm“. In einem nicht näher definierten Zeitraum im Oktober oder November 2021 soll sich der Mitarbeiter an einer weiteren Helferin des Klubs vergriffen haben. Er soll sie gegen ihren Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen haben, ließ aber nach rund einer halben Minute von ihr ab. Im gleichen Zeitraum soll er diese Frau erneut angegriffen und vergewaltigt haben. Alle drei Fälle sollen sich in den Räumlichkeiten des Sportvereins zugetragen haben.
„Er hat sich bestreitend eingelassen.“
Nach der Anklageverlesung fand hinter verschlossenen Türen ein sogenanntes Rechtsgespräch statt. Solche Gespräche dienen dazu, zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht Verfahrensabsprachen zu erörtern. Dabei können etwa die Beweisführung, Strafrahmen oder eventuelle Geständnisse besprochen werden. Konsens scheint es zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger auf der einen Seite und Staatsanwaltschaft sowie Nebenklägerinnen auf der anderen nicht gegeben zu haben. Der Angeklagte hat kein Geständnis abgeliefert, wie Gerichtssprecherin Miriam Meier auf Anfrage dieser Redaktion erklärte: „Er hat sich bestreitend eingelassen.“
Hinter verschlossenen Türen
Was genau der Ex-Mitarbeiter des Sportvereins auf der Anklagebank von sich gab, ist nicht bekannt. Der Beschuldigte ließ über seinen Anwalt verlauten, dass er sich zu den Vorwürfen zwar äußern wolle, jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sein Verteidiger begründete dies mit den Persönlichkeitsrechten seines Mandanten, da intime Details zu seinem Sexualverhalten zur Sprache kommen könnten.
Dieser Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägerinnen der beiden mutmaßlichen Opfer kritisch gesehen. Staatsanwalt Florian Janzon argumentierte, dass es in solchen Fällen üblich sei, dass der Beschuldigte Angaben über sexuelle Neigungen oder ähnliches preisgeben müsse. Die Richter gaben dem Antrag jedoch statt.
Nach Informationen dieser Zeitung bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe, weil er in einvernehmlichen Liebesbeziehungen zu den beiden Frauen gestanden und daher niemanden zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Somit ist wahrscheinlich, dass sich der Strafprozess lange ziehen wird. Das Landgericht Hagen hat in dieser Angelegenheit ganze neun Prozesstage anberaumt. Der nächste Termin steht am 2. Dezember an. „Dann gehen die Zeugenvernehmungen los“, sagt Gerichtssprecherin Meier.