Schmallenberg. Der Rassismus-Vorfall und anschließende Spielabbruch in Schmallenberg hat Folgen. Der zuständige Sportrichter erklärt, wie es jetzt weitergeht.

Dieser unrühmliche Vorfall hat Folgen: Nachdem, wie berichtet, die Landesliga-Partie der Fußballer des SV Schmallenberg/Fredeburg gegen die Spielvereinigung Olpe bei 2:1-Führung des SV in der 75. Minute aufgrund eines rassistischen Rufes eines Schmallenberger Zuschauers gegen einen Olper Spieler abgebrochen worden war, hat sich nun das Verbandssportgericht (VSG) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) des Falles angenommen. Dem SV Schmallenberg/Fredeburg droht unter anderem eine Geldstrafe – doch alles ist offen.

FLVW: ein Richter für spezielle Fälle

Zur Erinnerung: Ein Zuschauer des Heimlagers soll am Sonntagnachmittag in der Schlussphase der Partie „Sch… Schwarzer“ in Richtung eines Olper Fußballers gerufen haben. Die Gästemannschaft weigerte sich daraufhin, die Partie fortzusetzen – Schiedsrichter Felix Weller (FC Freier Grund) blieb nichts anderes übrig, als das Spiel umgehend abzubrechen.

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Im Gespräch mit dieser Zeitung erläuterte Georg Hein, Sportrichter im VSG, der als Strafrichter am Amtsgericht Lippstadt tätig ist, nun die aktuelle Sachlage zu diesem Fall. Der Jurist, zuständig für die Landesliga 2 und speziell für Fälle, in denen es um diskriminierende Äußerungen geht, betonte, dass dies „eine ungewöhnliche Situation ist. Rassistische Beleidigungen in Fußballspielen müssen wir leider häufig bearbeiten, aber dass ein Team nicht weiterspielt und ein Abbruch erfolgt, passiert nicht oft“.

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Derzeit seien seine Kollegen und er dabei, „vergleichbare Fälle zu sammeln und in unsere Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen“. Zur Sprache kommt dabei auch ein Vorfall aus dem Sauerländer Fußball: In der „Bundesliga des Sauerlandes“ war es am 1. März 2020 in der Partie VfB Marsberg - TuS Neuenrade zu einem Rassismus-Skandal gekommen. Als der VfB mit 3:1 führte, beleidigte in der 78. Minute ein VfB-Fan einen Spieler des TuS rassistisch. Der Gegner wollte nicht mehr weiterspielen, die Partie wurde abgebrochen.

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Im aktuellen Fall rund um den SV Schmallenberg/Fredeburg werde beiden Vereinen nun eine Anhörungsfrist gesetzt, so Hein. „Ich kann verstehen, dass vor allem die Schmallenberger die Sache schnell geklärt haben wollen. Allerdings bekommen nun beide Vereine die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Und dann werden wir den Fall in drei, vier Wochen mündlich in Kaiserau verhandeln“, sagte der Sportrichter.

SV Schmallenberg/Fredeburg: Geldstrafe von 1000 Euro droht

Nach Aussage des Juristen sei es „völlig offen, wie es jetzt weitergeht“. Es gehe um zwei wesentliche Entscheidungen.

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Erstens: Als gastgebender Verein haftet der SV Schmallenberg/Fredeburg für seine Zuschauer. Paragraf 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen sieht für Verstöße gegen die Diskriminierungstatbestände Strafen gegen Vereine von mindestens 1000 Euro für den Fall vor, dass eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder Rasse angenommen wird. „Zudem können der betreffenden Mannschaft Punkte abgezogen werden“, heißt es in der Rechts- und Verfahrensordnung.

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Zweitens: Offen ist, ob eine Spielwertung erfolgt. Sowohl eine Wertung zu Gunsten der Schmallenberger, die zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 2:1 geführt hatten, zu Gunsten der Olper oder aber mit einer Niederlage für beide Teams sei möglich, erklärte Georg Hein. Auch könne die Begegnung der Landesliga 2 neu angesetzt werden.

Erst seit dieser Saison ist Dirk Potthöfer Staffelleiter der Fußball-Landesliga 2. Nachdem er am Freitagabend das Eröffnungsspiel RW Hünsborn - FSV Gerlingen (0:4) besucht hatte, weilte er am Sonntag als Gast im Hans-Watzke-Stadion bei der Partie RW Erlinghausen gegen den SC Drolshagen (1:1), als er vom unrühmlichen Vorfall aus Schmallenberg erfuhr. „So etwas braucht kein Mensch. Ich bin gespannt, wie der Fall entschieden wird“, sagte er auf Nachfrage.