Hagen. Nach dem folgenschweren Serienunfall auf der A 46 und der A 1 müssen sich die Betroffenen jetzt um Versicherungsfragen kümmern.
Etwa 50 Autos beschädigte der Mann am Steuer des polnischen Lkw am Samstag bei seiner Chaosfahrt über die A 46 und die A 1. Einige Unfallopfer kamen mit dem Schrecken und einigen Schrammen an ihren Wagen davon, andere traf es schlimmer: Sie wurden schwer verletzt; ihre Autos müssen mit Totalschaden verschrottet werden. Der Gesamtschaden beträgt nach Angaben der Polizei mindestens 1,8 Millionen Euro. Steht den Betroffenen nun auch noch Ärger mit der Versicherung ins Haus, weil der Fahrer aus Polen kommt und mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen über die Autobahn raste? Wir haben beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nachgefragt.
Zum konkreten Fall vom Wochenende könne sich der Verband nicht äußern, heißt es. Aber der GDV gibt allgemeine Hinweise, die auch für die Unfallserie am Samstag gelten. Dabei war nicht nur die Zahl der betroffenen Fahrzeuge besonders hoch, auch andere Umstände sind außergewöhnlich: Der Fahrer des Lkw kommt aus dem EU-Ausland, er verursachte die Unfälle mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten, seine Spedition und seine Versicherung waren zunächst nicht bekannt.
Hilfe bei der Schadensabwicklung
Trotzdem, so eine GDV-Sprecherin, „können Unfallgeschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einfach, schnell, kostenlos und EU-weit über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden“. Das geht per Telefon oder im Internet unter www.zentralruf.de. Nötig sind unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum gegnerischen Kfz-Kennzeichen, über das die Polizei informiert. Zudem gebe es das Deutsche Büro Grüne Karte. „Es ist Ansprechpartner, wenn sich ein Unfall in Deutschland ereignet hat und das gegnerische Fahrzeug in einem Staat des Grüne-Karte-Systems zugelassen ist“, sagt die GDV-Sprecherin. Das System ermögliche, dass die Abwicklung nicht mit dem ausländischen Versicherer erfolgen muss, sondern mit einem deutschen Korrespondenten beziehungsweise einer deutschen Korrespondentin.
Für die Unfallgeschädigten spiele es keine Rolle, dass der Fahrer mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand und seine eigene Versicherung oder die seiner Spedition sich deshalb weigern könnte, die Regulierung der Schäden zu bezahlen. Die Betroffenen müssten auch nicht finanziell in Vorleistung treten. Sie sollten sich aber so schnell wie möglich mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung oder mit dem Deutschen Büro Grüne Karte in Verbindung setzen, rät der GDV. Hilfreich sei in solchen Fällen, alle Absprachen mit der Versicherung schriftlich zu führen (zum Beispiel per Mail) und die Schäden gut zu fotografieren. Wie die Geschädigten selbst versichert sind, sei unerheblich.
Zur Not kann am Ende die Verkehrsopferhilfe eingeschaltet werden: Sie hilft Betroffenen bei Unfällen, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht wurden, in denen das Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wurde oder der Autohaftpflichtversicherer zahlungsunfähig ist.