Bad Berleburg. Ein Erbstreit verzögerte die Ehe von Gustav und Carina, dem Prinzenpaar auf Schloss Berleburg. Jetzt kommt ein Kind, mit Hilfe einer Leihmutter.

Baby-Glück im Fürstenhaus in Bad Berleburg: Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (54) und seine Frau, Prinzessin Carina (54), erwarten alsbald Nachwuchs – und damit einen Erben für ein riesiges Vermögen, um das es in der Vergangenheit schon Streitigkeiten gab, die bis vor Gericht gingen. Ein Rechtsstreit, der ihrer Liebe und ihrer Hochzeit lange im Weg stand.

Aber der Reihe nach: Ein Sprecher des Paares bestätigte am Dienstag, dass auf dem Schloss noch im Frühjahr Nachwuchs erwartet werde. „Das Paar bedient sich hierbei der Unterstützung einer Leihmutter. Prinzessin Carina und Prinz Gustav sind sehr glücklich und dankbar über diese Möglichkeit und danken allen Beteiligten, die dabei geholfen haben, einen rechtlich zulässigen Weg zu finden und zu gehen“, teilte das Fürstenhaus in Berleburg mit, das zum deutschen Hochadel gehört und eng mit dem dänischen Königshaus verbunden ist. Gustavs Mutter, Prinzessin Benedikte, ist die Schwester der dänischen Königin Margrethe.

Leihmutterschaft ist in Deutschland illegal

Bei einer Leihmutter handelt es sich um eine Frau, die das von ihr geborene Kind einer anderen Person oder Familie überlässt. Allerdings ist die Leihmutterschaft in Deutschland (noch) illegal. „In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten strafbar“, formuliert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite: „Nicht strafbar machen sich hingegen die ,Wunscheltern’“ . Im Ausland sei die Rechtslage zur Leihmutterschaft unterschiedlich, in einigen Ländern sei die Leihmutterschaft erlaubt. Dabei wird der Leihmutter eine befruchtete Eizelle eingesetzt.

„In Deutschland ist Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Rechtlich ist also die Leihmutter erstmal die Mutter. Sie muss das Kind zur Adoption freigeben. Und die Eltern müssen das Kind in Deutschland adoptieren“, erklärt Martina Fröse-Ehrler, Fachanwältin für Familienrecht und Notarin in Herdecke. Die aktuelle Bundesregierung hat sich aber im Koalitionsvertrag auf die Überprüfung der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft, bei der also kein Geld fließen darf, geeinigt.

Ob es ein Junge oder ein Mädchen wird, ist noch offen

Ob es sich bei dem potenziellen Erben um einen Jungen oder Mädchen handelt, ließ das Fürstenhaus am Dienstag offen. „Im Interesse und zum Schutz des Kindes wird gebeten, von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen. Zu gegebener Zeit werden gerne weitere Informationen bekanntgegeben“, hieß es.

Der erwartete Nachwuchs ist nun vor allem die Krönung einer seit gut zwei Jahrzehnte währenden Liebe zwischen Prinz Gustav und seiner Carina, die lange Zeit einer harten Bewährungsprobe ausgesetzt war. Nach dem Tod von Gustavs Vater, Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, im Jahr 2017 hatte ein Cousin des Verstorbenen versucht, Gustav das Erbe (unter anderem Schloss Berleburg und 13.000 Hektar Wald- und Landwirtschaftsflächen, die auf rund 500 Millionen Euro taxiert werden) streitig zu machen. Und zwar vor allem mit einem mehr als 80 Jahre alten Testament, das Gustavs Großvater aufgesetzt hatte, bevor er im Zweiten Weltkrieg zunächst vermisst und 1969 schließlich für tot erklärt wurde.

In dem Testament hatte er unter anderem festgelegt, dass nicht sein Sohn Richard, sondern dessen damals noch längst nicht geborener Sohn der Erbe sein sollte. Der müsse aber mehrere Bedingungen erfüllen, um das Erbe anzutreten: Vor allem müsse seine Frau adelig und evangelisch sein. Voraussetzungen, die die bürgerliche und katholisch erzogene Carina Axelsson nicht erfüllte. Doch im Sommer 2020 zog das Oberlandesgericht Hamm einen juristischen Schlussstrich: Gustav sei der rechtmäßige Erbe, eine bürgerliche Ehe sei zudem – im Gegensatz zur Zeit der Testaments-Abfassung – im europäischen Hochadel inzwischen akzeptiert.

Geschlecht spielt bei der Erbfolge keine Rolle

Doch erst nach dem Richterspruch trauten sich Gustav und Carina tatsächlich vor den Traualtar: Im Juni vergangenen Jahres heiratete das Paar auf Schloss Berleburg, Kronprinz Frederik von Dänemark und seine Frau Mary waren die Trauzeugen. Und heute ist zumindest nicht erkennbar, dass sich die nächste Generation mit einem ähnlichen Erbstreit wird herumschlagen müssen. Egal, ob der Nachwuchs ein Mädchen oder ein Junge wird.

Denn rein rechtlich macht das keinen Unterschied. „Der Adel ist in Deutschland seit 1919 abgeschafft, so etwas wie eine Thronfolge oder ein besonderes Erbrecht gibt es also nicht mehr“, sagt Martina Fröse-Ehrler. „Das bedeutet, dass es natürlich keinen Unterschied macht, welches Geschlecht das Kind haben wird. Und der erbrechtliche Anspruch eines Kindes, das von einer Leihmutter stammt, ist nach einer Adoption der gleiche wie der Anspruch eines Kindes gegen seine biologischen Eltern. Natürlich bleibt es dem Erblasser vorbehalten, ein Testament aufzusetzen, in dem sein Wille hinterlegt ist. Ob der aber im Einzelfall rechtmäßig ist, müsste geklärt werden.“

Prinz Gustav und Carina haben es also selbst in der Hand.