Iserlohn. Neues in der Iserlohner Abfindungsaffäre: Das Arbeitsgericht hält den Aufhebungsvertrag mit dem früheren Stadt-Mitarbeiter für unwirksam.
Ugur Ünal, einer der Beschuldigten in der sogenannten Iserlohner Abfindungsaffäre, muss die Abfindung in Höhe von 264.800 Euro plus Zinsen an die Stadt Iserlohn zurückzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Iserlohn am Mittwoch entschieden. Die Stadt hatte ihren einstigen Ordnungsamtsmitarbeiter auf Rückzahlung verklagt (wir berichteten).
Ünal, der einst auch kommunalpolitisch in Iserlohn aktiv war, hatte die Abfindung Anfang 2019 erhalten. Nach Auffassung des Gerichts ist der damals abgeschlossene Aufhebungsvertrag unwirksam, weil der Personalrat von der Stadt Iserlohn seinerzeit nicht ordnungsgemäß angehört wurde. So sei die Mitarbeitervertretung nicht über die konkrete Abfindungssumme informiert worden.
Anwalt: „Eine pragmatische Entscheidung“
Nach der Urteilsverkündung sprach der Anwalt des 40-jährigen Ünal, Daniel Westrich, von einer „pragmatischen Entscheidung, die mich nicht sonderlich erstaunt hat“. Die Richterin habe klar kundgetan, dass die Verantwortung für die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrag einzig und allein bei der Stadt liege. Wüstrich: „Sie hatte sich bei ihrer Klage kurioserweise auf einen Fehler berufen, den sie selbst begangen hatte: die nicht ordnungsgemäße Information des Personalrates.“
Wüstrich kündigte an, in Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen zu wollen. Nach seiner Auffassung ist Ünal bei einer Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages weiterhin bei der Stadt Iserlohn beschäftigt. Also werde dieser wieder seine Arbeitskraft anbieten.
Abfindungssumme nach wie vor gesperrt
Nach wie vor ist die komplette Abfindungssumme per Gerichtsbeschluss auf Antrag der Hagener Staatsanwaltschaft arrestiert (gesperrt). Ünal hat also keinen Zugriff auf das Konto.