Bad Berleburg. . Ob die Satzung über den Kosten-Ersatz für die Feuerwehr eine Kosten-Erstattung hergibt, wird derzeit im Bad Berleburger Rathaus geprüft.

Wird die Stadtverwaltung Bad Berleburg den mutmaßlichen Verursacher des immensen Einsatzes von Feuerwehrleuten, Mitarbeitern des Ordnungsamtes und weiterer Kräfte im Zusammenhang mit der Wohnhaus-Durchsuchung am Bad Berleburger Wiesenweg zur Kosten-Erstattung heranziehen? Ob die Satzung über den Kosten-Ersatz für die Freiwillige Feuerwehr Bad Berleburg das hergibt, werde derzeit im Rathaus geprüft. Das sagt Ordnungsamtsleiter Peter Mengel auf Anfrage dieser Zeitung.

Verwaltung kann noch keine Zahlen nennen

Basierend auf dem zunächst geltenden Grundsatz für unentgeltliche Einsätze der Feuerwehr könne allerdings ein Ersatzanspruch gegenüber einen Verursacher auch dann vorliegen, wenn „er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat“. Das werde laut Mengel geregelt im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.

Das sieht auch eine Möglichkeit des Regresses vor, wenn „die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen“ entstanden ist. Mengel weiter: „Zusätzlich ist auch die Amtshilfe gegenüber dem federführenden Zoll zu prüfen.“ Zahlen kann die Verwaltung natürlich noch nicht nennen, das werde für jeden Einzelfall ermittelt – so auch für die Sprengstoff-Razzia.

Wie der Amtsleiter sagt, wird bei etwa 20 Fällen jährlich Kosten-Ersatz eingefordert für „die Herstellung der Verkehrssicherheit von Straßen nach Unfällen oder Austritten von Betriebsstoffen“.

Hintergrund-Texte zum Sprengstoff-Fund in Bad Berleburg:

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