Bad Berleburg/Köln. . Insgesamt wurden in Deutschland 27.264 Feuerwerkskörper mit einer Explosivmasse von 315 Kilogramm sichergestellt, angeblich 40 Kilo in Berleburg.
Zwei Männer aus Bad Berleburg, 42 und 33 Jahre alt, stehen in Verdacht, Teil eines europaweit agierenden, illegalen Pyrotechnik-Ringes zu sein, der bei einer bundesweiten, zweitägigen Aktion zerschlagen worden ist.
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Die beiden gelten als „Endverbraucher, die beschuldigt werden, über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechnische Gegenstände bezogen zu haben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein“, erklärte Staatsanwalt Dr. René Seppi am Morgen auf Anfrage.
Laut einer von ihm zuvor verbreiteten Pressemittelung konnten in Deutschland insgesamt 27.264 Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von 315 Kilogramm sichergestellt werden. Angeblich sollen davon allein in Bad Berleburg 40 Kilo sichergestellt worden sein.
Bundesweit 53 Wohnungen durchsucht
Dr. Seppi erklärt die Hintergründe, die wegen laufender Durchsuchungen und Fahndungen nach Beschuldigten erst jetzt aufgehellt werden: „Unter Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln haben am 5. und 6. Dezember die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden, Essen, Frankfurt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durchsucht. Die Koordination der bundesweiten Maßnahmen erfolgte durch das Zollkriminalamt in Köln. An den Maßnahmen waren circa 500 Zollbeamte, zwei Staatsanwältinnen sowie zahlreiche Fremdkräfte beteiligt.“
Es habe der Verdacht bestanden, so schreibt der Staatsanwalt, „die Beschuldigten hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechnische Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Diese pyrotechnischen Gegenstände unterfallen als explosionsgefährliche Stoffe dem Sprengstoffgesetz, wobei es sich teilweise um besonders gefährliche Objekte der höchsten Kategorien F 3 und F 4 handeln soll.“
Selbstlaborat unter dem Dach
Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den umfangreichen Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche Selbstlaborate, die ein erhebliches Gefahrenpotenzial und Verletzungsrisiko bergen. Deshalb mussten bei dem Durchsuchungsobjekt im Bad Berleburger Wiesenweg sieben Mehrfamilienhäuser mit etwa 65 Bewohnern evakuiert werden. Ermittler vor Ort sprachen von „einer Werkstatt“ sowie „einem kleinen Labor“ im teilweise ausgebauten Dachboden des Mehrfamilienhauses.
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Wie berichtet, wurde das gefundene, gefährliche Material am Osterfeuerplatz der Landjugend Wittgenstein auf der Lenne in mehreren Sprengungen vernichtet, da es nicht transportfähig war. Neben Pyrotechnik sind in mehreren durchsuchten Wohnungen und Lagern erlaubnispflichtige Stich- und Schusswaffen sowie Betäubungsmittel sichergestellt worden. Hier dauern die Auswertungen noch an.
Europäische Kooperation bis nach Wittgenstein
Das Ermittlungsverfahren entspringt einer multinationalen europäischen Kooperation mit den polnischen und niederländischen Behörden, deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Unterstützung von Eurojust und Europol erfolgte. Während die niederländischen Ermittlungsbehörden u.a. Bestelldaten des Onlineshops ermittelt haben, oblagen den polnischen Ermittlungsbehörden Maßnahmen gegen den in Polen ansässigen und im Zuge der Ermittlungen festgenommenen Vertreiber. Europaweit konnten 57 Personen vorläufig festgenommen werden. Mehrere in der EU gehostete Webseiten sind abgeschaltet worden. Neben den hiesigen Durchsuchungen sind auch in Polen und den Niederlanden etliche Wohn- und Geschäftsräume sowie Lagerstätten durchsucht und umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen Beweismitteln aufgefunden worden.
Zudem konnten 74 Paketsendungen, die sich im Operationszeitraum noch auf dem Versandwege bei Post- und Paketdienstleistern befanden, gestoppt werden. Das erhebliche Gefährdungspotential für das Personal der betroffenen Paketdienstleister sowie das Risiko bei der Paketannahme ist dadurch beseitigt worden.
Hintergrund
In Deutschland ist der Umgang mit diesen gefährlichen Feuerwerkskörpern ohne Erlaubnis für Privatpersonen verboten. Der Zoll rät allen Käufern von Feuerwerkskörpern, sich vor der Bestellung über ihre Gefährlichkeit und Kennzeichnung kundig zu machen, um damit eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht entstehen zu lassen. In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (sog. CE-Kennzeichen) versehen sein.
Die ZAC NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist.