Altena/Hagen. . Die Anklage wirft zwei jungen Männern aus Altena schwere, nicht aber menschengefährdende Brandstiftung vor. Der Prozess soll im Frühjahr 2016 am Landgericht Hagen beginnen.

Die beiden jungen Männer, die Anfang Oktober Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena (Märkischer Kreis) gelegt haben sollen, müssen sich wegen schwerer, nicht aber wegen menschengefährdender Brandstiftung vor Gericht verantworten. Das bestätigten gestern Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli und der Hagener Landgerichtssprecher Jan Schulte auf Nachfrage. Die Anklage ist den Beschuldigten inzwischen zugestellt. Der Prozess gegen die Altenaer könnte damit im Frühjahr vor dem Landgericht beginnen.

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Die Anklage, die vom 18. November 2015 datiert, macht keinen Unterschied zwischen Haupttäter und Mitläufer: „Es gab einen gemeinsamen Tatplan. Beide haben wesentliche Teile zu dessen Umsetzung beigetragen“, erläuterte Gerichtssprecher Jan Schulte. Bei der Vorstellung des Ermittlungsergebnisses am 9. Oktober im Hagener Polizeipräsidium hatte sich die Staatsanwaltschaft noch nicht auf die Rollenverteilung der Beschuldigten festlegen wollen; die Tatbeteiligungen müssten noch geklärt werden, hatte Staatsanwalt Bernd Maas damals erklärt.

Prozess am Landgericht in Hagen

Derzeit läuft noch eine Frist, die den Angeklagten über ihre Verteidiger – nach unseren Informationen ein Iserlohner und ein Hagener Rechtsanwalt – die Möglichkeit gibt, zu den Vorwürfen Stellung zunehmen. An einer Eröffnung eines Hauptverfahren gibt es indes keine Zweifel. Zuständig ist die 4. Große Strafkammer am Landgericht Hagen. Sobald die Entscheidung, das Verfahren zu eröffnen, gefallen ist, sollen die Prozesstage terminiert werden: Damit könnte der Prozess im Frühjahr beginnen. Das Strafmaß: zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren Haft.

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Die beiden Angeklagten sollen in der Nacht zum 3. Oktober auf dem Dachboden eines Wohnhauses, in dem tags zuvor sieben Flüchtlinge aus Syrien untergebracht worden waren, versucht haben, Feuer zu legen; dazu sollen sie an zwei Stellen Dachbalken mit Benzin getränkt und angezündet haben. Beide hatten gegenüber der Polizei die Tat gestanden. Nachbarn hatten den Brandgeruch bemerkt und die Flüchtlinge aus dem Haus geholt.

Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: weil der 25-jährige Beschuldigte Feuerwehrmann war – inzwischen ist er suspendiert – und weil die Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft gegen die Beschuldigten beantragt hatte und keinen rechtsradikalen Hintergrund der Tat sah.

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