Essen. In NRW gilt ab 2024 die Solarpflicht, das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Diese neuen Gesetze rund um Nachhaltigkeit kommen auf Verbraucher zu.
Mit neuen Gesetzen und Vorgaben für Verbraucher will die Bundesregierung im neuen Jahr in vielen Bereichen die Weichen für nachhaltiges Wirtschaften und Konsum stellen. Doch die Haushaltskrise, beschlossene Kürzungen oder Förderpausen sorgen zum Ende des Jahres 2023 für Unsicherheiten. Sei es die Hängepartie beim Solarpaket der das abrupte Ende der Förderprämie für E-Autos – hinter einigen grünen Projekten der Ampel-Koalition Ein Überblick, was sich 2024 in Sachen Umwelt, Energie und Verbraucherschutz ändert.
Für Neubauten in Neubaugebieten: Das Heizungsgesetz kommt
Es dürfte das umstrittenste Gesetz der vergangenen Jahre sein: Das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es besagt, dass neu eingebaute Anlagen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach langem Streit wurde das Gesetz durch diverse Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen „entschärft“. So gelten diese Regeln ab Januar zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Staatliche Zuschüsse sollen Verbrauchern den Umstieg auf klimaverträglicheres Heizen erleichtern. Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll von 40 Prozent auf 75 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll demnach jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von voraussichtlich 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Die Säulen sind kombinierbar auf maximal 75 Prozent.
Der CO2-Preis steigt: Tanken und Heizen wird teurer
Die CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas war 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden. Zum 1. Januar 2024 steigt der Preis auf 45 Euro pro Tonne, 2025 dann auf 55 Euro. Tanken mit Benzin und Diesel wird also teurer, ebenso wie Heizen mit Gas und Heizöl. Das Instrument soll Anreize setzen, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
Solarpaket: Weniger Bürokratie bei Solaranlagen auf dem Dach und auf Balkonen
Für die Betreiber privater Solaranlagen auf dem Dach, an Fassaden oder auf Balkonen soll es 2024 viele Erleichterungen geben. Die Einschränkung vorweg: Eigentlich hätten diese Regelungen als Teil des Solarpakets 1 noch vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden sollen. Nun sollen die Erleichterungen als Gesetzespaket im Frühjahr im Bundestag geschnürt werden.
Wer ein Balkonkraftwerk, auch Steckersolargerät genannt, in Betrieb nimmt, dem soll künftig die komplizierte Anmeldung über die Netzbetreiber erspart bleiben. Künftig reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Auch können die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig. Bis dahin dürfen sich Stromzähler auch rückwärts drehen. Die maximale Leistung der Wechselrichter soll auf 800 Watt erhöht werden, auch sollen die Geräte mit einem haushaltsüblichen „Schuko-Stecker“ angeschlossen werden dürfen. Die Umsetzung in der Praxis muss eine neue technische Norm regeln, die noch nicht veröffentlicht ist.
Auch für „große“ Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) gilt ab 2024 ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren, bisher betrifft dies nur Anlagen bis 10,8 kWp. In Mehrfamilienhäuser soll es künftig ohne viel Bürokratie möglich sein, den Sonnenstrom vom Dach gemeinschaftlich im Haus zu nutzen. Damit soll eine praktikable Alternative zum Mieterstrom geschaffen werden.
Für neue Nichtwohngebäude in NRW gilt ab 2024 eine Solarpflicht
In NRW setzt die Landesregierung zum 1. Januar 2024 die angekündigte Solardachpflicht für Gebäude um. Sie gilt dann für neue Nichtwohngebäude mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter, etwa größere Garagen. Ab 2025 gilt die Solardachpflicht dann auch für neue Wohngebäude. Zudem soll ab Januar 2026 eine Solarpflicht für umfassende Dachsanierungen gelten, bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Für Gebäude des Landes oder der Kommunen gilt die Solarpflicht bereits bei Dachsanierungen ab Juli 2024. Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage, entfällt die Pflicht.
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Auf den Dächern entfällt die Abstandsregelung von PV-Anlagen zu Nachbargebäuden. Kleinere Reihenhäuser haben nun auf den Dächern mehr Platz für Solarmodule. Bei der Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen gibt es ab 1. Februar 2024 eine Änderung bei den Vergütungssätzen. Diese Vorgabe ist bereits in der letztjährigen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgeschrieben. Zum 1. Februar 2024 erfolgt eine erstmalige kleine Absenkung der Vergütungssätze um ein Prozent. Weitere Absenkungen um je ein Prozent erfolgen dann immer halbjährlich.
Begrünungspflicht in NRW und Vorgaben für Schottergärten
Städtische Ballungsräume sollen grüner werden. Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, gilt in NRW ab dem 1. Januar 2024 für Hausbesitzer eine Begrünungspflicht. Die neue Landesbauordnung schreibt vor, dass Schottergärten mit Vlies oder Folie anders, nämlich wasserdurchlässig gestaltet werden müssen. Als Schottergarten definiert die neue Landesbauordnung nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und gar nicht oder nur spärlich bepflanzt sind.
Hausbesitzer, die in NRW neu bauen oder das Haus umgestalten, sollen künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht. Ist dies aufgrund der Konstruktion oder der Wirtschaftlichkeit nicht mach- oder zumutbar, entfällt die Pflicht, so die Verbraucherzentrale NRW.
Neue Pfandregeln für Milchprodukte
Zum 1. Januar 2024 gelten neue Pfandregeln. Auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen werden künftig 25 Cent Einwegpfand fällig. Das gilt für Produkte mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent. Betroffen sind auch trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt und Kefir, wenn sie in einer Einwegkunststoffflasche mit mehr als 0,1 Liter und weniger als drei Liter angeboten werden. Unter die Pfandregeln fallen nun auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. „Diese Änderung ist sinnvoll und überfällig“, sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Denn sie beendet die Verwirrung, für welche Getränkedose und -flasche nun Pfand erhoben wird und für welche nicht. Außerdem sollten dadurch auch weniger Getränkegefäße achtlos in der Umwelt landen.“
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Tethered Caps: Fest verbundene Flaschendeckel ab Juli 2024 Pflicht
Ab Juli 2024 werden die „Tethered Caps“ Pflicht. Die nicht ablösbaren Flaschendeckel müssen dann an Einweg-Getränkeverpackungen, insbesondere an PET-Flaschen, angebracht sein, damit sie besser recycelt werden können. Damit will die EU langfristig die Umweltbelastung durch Plastikmüll in der Natur verringern. Unter Verbrauchern ist diese Regelung umstritten, die fixen Deckel stören viele beim Eingießen oder Trinken.
Bessere Haltungsformen: Discounter setzen bei Milchprodukten auf Tierwohl
Die Discounter Aldi und Lidl stellen ab 2024 ihre Milch-Eigenmarken auf bessere Haltungsformen um. Kunden können dann nur noch Frischmilch- und laktosefreie Milch-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 kaufen. Im Laufe des Jahres sollen dann die Umstellungen der haltbaren Milch und somit des gesamten Trinkmilch-Sortiments auf die bessere Haltungsstufe 3 folgen. Auf mehr Tierwohl setzt Lidl auch beim Rindfleisch. Bis zum Frühjahr 2024 soll das gesamte Angebot an frischem Rindfleisch auf mindestens Haltungsform 3 umgestellt werden, so die Ankündigung.
Mehr Transparenz auch beim Fleisch: Ab dem 1. Februar 2024 gilt eine neue EU-Verordnung die Kennzeichnung von nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bei dieser „losen“ Ware in Bedientheken oder Metzgereien muss nun auch die Herkunft ausgewiesen werden.
EU-Verordnung tritt im Februar in Kraft: Recyclingquote bei Batterien
Ab 18. Februar 2024 tritt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Es nimmt die Hersteller in die Pflicht. Zunächst gilt, dass in Batterien ein gewisser Prozentsatz recycelter Metalle verwendet werden muss. Ab 2025 werden dann schrittweise Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht, so die Verbraucherzentrale NRW. Ab 2027 sollen Verbraucher dann ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können. Auf jeder Batterie soll es dann ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben.