Dortmund. NRW-Innenminister Reul sieht keinen Anlass, das Einschalten von Bodycams zur Pflicht zu machen. Das Polizeigesetz müsste dafür geändert werden.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht derzeit keinen Anlass, eine Einschaltpflicht für Bodycams an Polizei-Uniformen einzuführen. Seit Ende April gilt bei der NRW-Polizei eine Tragepflicht für diese Kameras an der Uniform, eine Einschaltpflicht gibt es aber bisher nicht. Reul sagte der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, er schließe einen solchen Schritt aber nicht aus, falls die bisherigen Regelungen sich als unzureichend erwiesen. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch ein Polizeiwissenschaftler hatten jüngst eine Klärung gefordert, wann genau die Beamten die Video-Kameras einzuschalten haben.
Einschaltpflicht für Bodycams: Tödliche Polizeischüsse auf 16-Jährigen sorgten für Diskussionen
Für eine Einschalt-Pflicht müsste das Polizeigesetz geändert werden, erklärte Reul. Dort seien die Bodycams bislang als Deeskalationsmittel verankert. Bei Einführung einer Einschaltpflicht wären sie Beweismittel. Eine solche Gesetzesänderung wäre „sehr aufwendig, kompliziert und langwierig“, sagte Reul. „Ich will schnelle Änderungen haben und deswegen habe ich einen Erlass zur Tragepflicht vorgegeben.“ Dort heißt es, die Kameras sollten bereits in einem „frühen Gefahrenstadium“ aktiviert werden.
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„Ich will es beschleunigen auf diesem einfachen Weg“, sagte Reul. Er gehe fest davon aus, dass die Kameras demnächst öfter eingeschaltet würden: „Eine Verhaltensänderung braucht Zeit.“ Die Wahrnehmung der Video-Aufzeichnung habe sich nach anfänglichen Sorgen und Zweifeln auch innerhalb der Polizei geändert. Ein Auslöser sei nicht zuletzt der gerichtlich noch zu klärende Verlauf eines Polizei-Einsatzes in Dortmund gewesen, bei dem ein 16-Jähriger erschossen worden war.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Polizisten
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Schützen Anklage wegen des Vorwurfs des Totschlags. Die vier anderen am Einsatz beteiligten Polizisten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Anstiftung dazu verantworten.
„Wir haben einfach gelernt: Die Kamera ist ein sehr geeignetes Instrument, in gefährlichen Situationen deeskalierend zu wirken“, sagte Reul. Liege eine gefährliche Situation vor und die Kamera könne sie entschärfen, dann habe der Beamte in dem Moment auch die Pflicht, sie einzuschalten. „Im Anschluss können die Daten zur Aufklärung von komplizierten Sachverhalten genutzt werden“, betonte Reul. „Dann sind die Fälle hoffentlich auch schneller erledigt - für das Gericht und für uns. Und darum ist es klug.“ (dpa)
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