Düsseldorf. Unternehmer wollen 1500 Windräder auf umstrittenen Flächen bauen. Ihr Problem: Sie haben diese Rechnung ohne CDU und Grüne gemacht.

Gegen den Widerstand der kommerziellen Windkraftlobby wollen die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen mit einem Landesgesetz erreichen, dass in NRW möglichst alle Anträge für Windräder auf umstrittenen Flächen zurückgestellt werden können.

Sie möchten so Regelungslücken schließen, die die vor Kurzem zwischen SPD, Grünen und CDU verabredete Bundeslösung offenlässt. Der Gesetzentwurf des Bundes soll den Wildwuchs bei den Windrädern verhindern, greift aber nach Einschätzung von CDU und Grünen im Landtag zu kurz.

Bisher fallen 500 „wilde“ Anlagen durchs Regelungs-Raster. NRW bessert nun nach

In NRW liegen aktuell rund 1500 Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen außerhalb der in den noch aufzustellenden Regionalplänen vorgesehenen Windenergiegebieten vor. Durch die Bundeslösung könnten aber nur etwa 1000 Anlagen verhindert werden, erklären die Regierungsfraktionen in NRW. Sie greife nämlich nur bei Vorhaben, für die ein „beschleunigter Vorbescheid“ beantragt worden sei. Reguläre Anträge würden dadurch nicht erfasst.

NRW ergänzt nun das Bundesrecht so, dass der Windenergieausbau nur in den Windenergiegebieten geschehen kann. Nach Informationen dieser Redaktion sollen damit die restlichen 500 Anlagen verhindert werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bearbeitung von Anträgen für Anlagen außerhalb der künftigen Windenergiegebiete für sechs Monate verboten wird. Repowering-Anlagen sind von diesem Verbot allerdings nicht betroffen.

Grüne und CDU: Ausbau der Windenergie in NRW gelinge nur nach klaren Regeln

Der geplante Ausbau der Windenergie in NRW gelinge nur „nach klaren Regeln“, sagte der Landtagsabgeordnete Michael Röls-Leitmann (Grüne) dieser Redaktion. Christian Untrieser (CDU) ergänzte: „Wir verhindern Wildwuchs an den Stellen, wo die Bürgerinnen und Bürger und planungsverantwortlichen Stellen keine Windenergieanlagen haben möchten.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) kritisierte dieses Vorgehen scharf. „Damit verspielt die Landesregierung viel Vertrauen und begibt sich auf rechtlich dünnes Eis“, schrieb LEE-Vorsitzender Hans-Josef Vogel in einer Mitteilung. Es gehe zu weit, allen Windenergievorhaben außerhalb der noch immer nicht fertiggestellten Regionalpläne den Boden zu entziehen, warnte der frühere Arnsberger Regierungspräsident. Die Pläne von Bund und Land verhinderten in NRW bis zu 1.500 Windenergiestandorte, die somit nicht zur Grünstromproduktion beitragen können.

Protest von Land und Forst NRW

Der Verband der Familienbetriebe Land und Forst NRW kritisierte den Kurs der schwarz-grünen Landesregierung am Donnerstag scharf. Der Gesetzesentwurf sorge für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen und untergrabe das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen, hieß es dort.

„Wir haben Verständnis, dass die Flächenplanungen für Windenergie vor Ort gesteuert werden müssen. Flächeneigentümer und Investoren haben im Vertrauen auf die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings vielerorts bereits erhebliche vor allem finanzielle Vorleistungen erbracht. Diese Vertrauensbasis darf nicht zerstört werden“, schrieb Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW, in einer Mitteilung.

Ganz anders kommentierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW die Gesetzesinitiative zur Steuerung des Windkraftausbaus. BUND-Landeschef Holger Sticht sagte in einer Mitteilung: „Die Ausweisung von speziellen Windenergiegebieten ist das richtige Mittel, damit Ausbauziele erreicht und Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Für die Akzeptanz ist es aber auch besonders wichtig, dass Bauanträge außerhalb dieser Flächen zurückgewiesen werden können.“ Dazu kann die Gesetzesinitiative von Schwarz-Grün beitragen.

Mehr zum Thema