Winterberg. Winterberg kämpft weiter gegen Windkraft-Ausweitung und greift die Bezirksregierung Arnsberg scharf an. Einen Hoffnungsschimmer gibt es aber.
Der geplante Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen sorgt weiter für Diskussionen. Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) begrüßt zwar den aktuellen Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus, fordert aber Nachbesserungen. Gleichzeitig zeigt sich die Stadt Winterberg besorgt über die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Tourismus und kritisiert die Bezirksregierung Arnsberg scharf.
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Kritik am unkontrollierten Ausbau
Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, macht deutlich, dass der unkontrollierte Ausbau der Windkraft gestoppt werden muss: „Der unkontrollierte Ausbau muss ein Ende haben.“ Die Anzahl der Windräder sei bereits hoch, dennoch lägen aktuell mehr als 1500 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiebereiche vor. „750 zusätzliche Windräder außerhalb der Windenergiebereiche sind schlicht und einfach zu viel“, warnt Sommer.
Der vorliegende Gesetzentwurf greife zwar viele Hinweise der Kommunen auf, sei jedoch nicht ausreichend, betont Sommer weiter: „Bislang erfasst er nur die Hälfte der Anträge auf die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen.“ NRW wird in diesem Jahr bereits früher als geplant das bundesweite Flächenziel von 1,8 Prozent erreichen. Dennoch befürchten viele Städte und Gemeinden, dass der Ausbau ohne klare Steuerung weiter ausufert.
Winterberg bleibt kritisch
Die Stadt Winterberg kämpft seit Jahren gegen eine aus ihrer Sicht übermäßige Ausweitung der Windkraftgebiete. Bürgermeister Michael Beckmann kritisiert die Bezirksregierung Arnsberg scharf: „Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass die Bezirksregierung keine unserer Änderungsvorschläge berücksichtigt hat.“ Trotz intensiver Bemühungen sei es nicht gelungen, die Flächen weiter zu reduzieren.
Das Hauptproblem aus Sicht der Stadt sei, dass sie keinen Einfluss mehr auf die Flächenvergabe habe. „Den Städten und Gemeinden sind dabei komplett die Hände gebunden, wir haben rechtlich keinerlei Handhabe, in diese Planung einzugreifen“, so Beckmann weiter. Die geplanten Anlagen könnten massive Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben und damit den Tourismus in Winterberg gefährden. „Unsere wunderschöne Natur ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger“, betont der Bürgermeister.
Bezirksregierung verteidigt Vorgehen
Die Bezirksregierung Arnsberg verweist darauf, dass sie an geltendes Recht gebunden sei. Pressesprecher Christoph Söbbeler erklärt: „Die aktuelle Situation nach dem OVG-Urteil haben wir uns auch so nicht gewünscht.“ Es gehe darum, eine machbare und umsetzbare Lösung zu finden, die auch einen unkontrollierten Wildwuchs verhindert. „Doch es können nicht alle Anliegen berücksichtigt werden“, so Söbbeler weiter. Die Einwände von Kommunen wie Winterberg seien Teil des Diskurses, aber bislang sei das Verfahren sachlich und fachlich verlaufen.
Städte- und Gemeindebund fordert klare Regelungen
Neben den kritischen Stimmen aus Winterberg sieht auch der Städte- und Gemeindebund NRW weiteren Handlungsbedarf. In einer aktuellen Pressemitteilung heißt es, dass der geplante Gesetzentwurf zwar eine wichtige Steuerung ermögliche, aber noch zu kurz greife. Die Stadt Winterberg schließt sich dieser Einschätzung an. Eine Sprecherin der Stadt erklärt: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus auf Bundesebene. Aktuell droht ein Wildwuchs von Windenergie, weil Windenergieanlagen auch außerhalb der vorgesehenen Windenergiebereiche möglich sind.“ Dennoch sei der Entwurf nicht weitreichend genug, da nur die Hälfte der Anträge auf Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen erfasst werde.
Öffentliche Beteiligung läuft bis Anfang Februar
Bis zum 5. Februar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur 19. Änderung des Regionalplans abzugeben. Alle relevanten Informationen sind online unter https://beteiligung.nrw.de/portal/bra/beteiligung/themen/1010784 einsehbar.