Berlin. Die AfD erhält in Thüringen mehr als ein Drittel der Mandate – und damit die Sperrminorität. In Sachsen hingegen verfehlt sie dies knapp.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen erlebt die AfD enorme Zuwächse. Laut den vorläufigen Wahlergebnissen wurde die AfD in Thüringen mit 32,8 Prozent der Stimmen deutlich stärkste Kraft. Auch in Sachsen kam sie auf über 30 Prozent, lag allerdings knapp hinter der CDU.

In Thüringen konnte die dort als rechtsextrem eingestufte Partei allerdings noch eine weitere Hürde nehmen: Sie bekommt 32 der insgesamt 88 Sitze im Parlament. Damit hat sie eine sogenannte Sperrminorität. Diese hat eine Partei, wenn sie in den Landtagen einen Sitz mehr als ein Drittel der Mandate erhält.

Auch in Sachsen sah es zunächst so aus, als hätte die AfD die Sperrminorität erreicht. Dafür bräuchte die Partei 41 der insgesamt 120 Sitze. Am Montagmorgen korrigierte die Landeswahlleitung die Ergebnisse allerdings noch einmal. Nach erneuten Berechnungen erhält die AfD nun nur noch 40 Sitze – und hat damit keine Sperrminorität.

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Die Sperrminorität in Thüringen verschafft der AfD deutlich mehr Macht. Denn für wichtige parlamentarische Entscheidungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Diese wäre dann ohne Absprache mit der AfD nicht mehr möglich. Das betrifft zum Beispiel Änderungen an der Landesverfassung, die Wahl des Präsidenten und der Richter des Verfassungsgerichtshofs sowie die Wahl des Präsidenten und des Stellvertreters des Landesrechnungshofs. Auch für eine Auflösung des Landtages ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Thüringen und Sachsen: AfD kann wichtige Entscheidungen blockieren

In Thüringen gilt das, anders als etwa in Sachsen, außerdem auch für die Wahl der Mitglieder der Richter- und Staatsanwaltsausschüsse, die wiederum für die Besetzung entsprechender Stellen verantwortlich sind. Die AfD könnte eine Sperrminorität hier beispielsweise als Druckmittel einsetzen, um Zugeständnisse an anderer Stelle einzufordern. Brisant ist die Lage insbesondere deswegen, weil in Thüringen in den kommenden zehn Jahren zahlreiche Richterinnen und Richter in Pension gehen.

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Und noch etwas ist möglich, wenn die AfD die stärkste Fraktion im Landtag bildet: Die in beiden Bundesländern als rechtsextrem eingestufte Partei könnte den oder die Landtagspräsidenten oder die Landtagspräsidentin stellen. Die Besetzung des Amts ist Voraussetzung für die Konstituierung des Landtags und damit für dessen Arbeitsfähigkeit. Der Präsident oder die Präsidentin des Landtags vertritt das Parlament in allen Angelegenheiten – auch über die Grenzen des jeweiligen Freistaats hinaus. In Thüringen hat die stärkste Fraktion laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für den Präsidenten.

Erhält ein Kandidat oder eine Kandidatin in den ersten beiden Wahlgängen keine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Neinstimmen, können auch die anderen Fraktionen für weitere Wahlgänge Kandidaten aufstellen. Auch hier braucht es die einfache Mehrheit. Fällt auch dann keine Entscheidung, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. In Sachsen kann schon im zweiten Wahlgang ein Abgeordneter gewählt werden, der nicht der stärksten Fraktion angehört.