Berlin. Wie füllt man den Wahlzettel richtig aus? Was muss man im Wahllokal beachten? Die wichtigsten Infos für Wählerinnen und Wähler.

  • Viele Menschen sind vor der Bundestagswahl verunsichert und fragen sich: Wie wähle ich überhaupt?
  • Wir geben Tipps, wie Sie den Wahlzettel richtig ausfüllen und sich im Wahllokal verhalten
  • Der große Leitfaden zur Wahl – alles, was Sie wissen müssen

Die Bundestagswahl ist das wichtigste politische Ereignis in Deutschland – doch wie genau funktioniert sie eigentlich? Wer darf wählen, wie läuft der Wahlvorgang ab, und welche Optionen gibt es auf dem Stimmzettel?

In diesem Leitfaden erklären wir verständlich und kompakt, wie die Bundestagswahl abläuft. Von der Erst- und Zweitstimme über die Briefwahl bis hin zum Aussehen des Stimmzettels – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um am Wahltag Ihre Stimme richtig abzugeben.

Bundestagswahl 2025: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben
  • und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch Deutsche im Ausland können wählen, mussten dafür aber bereits aktiv werden: Sie mussten bis zum 2. Februar einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer diese Frist versäumt hat, hat das Recht verloren, an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen.

Bundestagswahl: Erststimme, Zweitstimme – was ist das?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Bundestagswahl insgesamt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Allerdings reicht ein Direktmandat allein nicht aus – die Partei muss insgesamt genügend Sitze über die Zweitstimmen gewinnen, um ins Parlament einziehen zu dürfen.

Die Zweitstimme ist also die eigentlich entscheidende Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien und damit über mögliche Regierungskoalitionen. Allerdings gibt es eine Hürde: Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder nicht mindestens drei Direktmandate gewinnen, scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde und ziehen nicht ins Parlament ein.

Wie sieht der Stimmzettel bei der Bundestagswahl aus?

Der Stimmzettel ist optisch klar gegliedert:

  • In der linken, schwarz unterlegten Spalte stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Erststimme.
  • In der rechten, blau unterlegten Spalte die Landeslisten der Parteien für die Zweitstimme.
Symbolfoto: Stimmzettel für Bundestagswahl- das Papier ist knapp
Das gilt es beim Ausfüllen des Stimmzettels für die Bundestagswahl zu beachten. © PublicAd | Mirko Hannemann

Stimmzettel: Wie setze ich meine Kreuze?

Auf jeder Seite setzen Sie jeweils ein Kreuz. Eines für die Erststimme und eines für die Zweitstimme. Sie können dabei zweimal für dieselbe Partei abstimmen oder aber für zwei unterschiedliche Parteien.

Stimmzettel für die Bundestagswahl: Wann ist eine Stimme ungültig?

Der Stimmzettel darf nur jeweils ein Kreuz in jeder Spalte enthalten. Wenn Sie mehrere Kreuze in einer Spalte setzen, wird diese Stimme automatisch ungültig. Wird nur eine der beiden Stimmen abgegeben, ist nur die fehlende Stimme ungültig.

Zusätzliche Anmerkungen auf dem Wahlzettel machen die Stimme ebenfalls ungültig. Grundsätzlich ist es möglich, statt eines Kreuzes einen Haken oder einen Punkt zu setzen. Wenn jedoch mehrdeutige Symbole wie Smileys oder Zeichen, die eine Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder Weltanschauungen erkennen lassen, verwendet werden, wird die Stimme ungültig..

Wenn hingegen der Stimmzettel an einer Ecke abgeschnitten ist oder gelocht wurde, ist er trotzdem gültig. Die Aussparungen dienen als Hilfe für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbeeinträchtigung. So kann eine entsprechende Stimmzettelschablone einfacher angelegt und der Wahlzettel ohne Hilfe ausgefüllt werden.

Wählen im Wahllokal: So läuft die Stimmabgabe ab

Wer am 23. Februar persönlich wählen möchte, kann dies in einem Wahllokal tun. Der Ablauf ist klar geregelt – es gibt einige wichtige Punkte zu beachten.

Vor der Wahl erhält jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Sie ist sozusagen die persönliche Einladung zur Teilnahme an der Wahl – Wahltag, Öffnungszeiten und die Adresse des zuständigen Wahllokals sind darauf vermerkt. Am Wahltag ist es dann wichtig, den Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

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Im Wahllokal angekommen, wird die Identität durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer festgestellt. Danach geht es in die Wahlkabine – der einzige Ort, an dem geheim gewählt wird. Hier werden zwei Kreuze gesetzt: eines für die Erststimme und eines für die Zweitstimme. Anschließend wird der Stimmzettel sorgfältig gefaltet – und zwar so, dass die Stimme von außen nicht erkennbar ist – und in die Wahlurne geworfen.

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel: Wer steht wo – und warum?

Nicht nur die Stimmabgabe selbst, sondern auch die Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf dem Stimmzettel folgt festen Regeln. Grundlage ist das Bundeswahlgesetz, das die Reihenfolge der Parteien in den einzelnen Bundesländern vorschreibt. Da in den 299 Wahlkreisen unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten antreten, werden für jeden Wahlkreis eigene Stimmzettel gedruckt.

Eine Hand wirft die Wahlunterlagen in die Wahlurne  im Briefwahl vor Ort Raum  im Rathaus Bochum am Dienstag, 11. Februar 2025.
Eine Frau wirft die Wahlunterlagen in die Wahlurne. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

An erster Stelle steht jeweils die Partei, deren Landesliste bei der letzten Bundestagswahl in dem betreffenden Bundesland die meisten Stimmen erhalten hat. Darunter folgen die übrigen Parteien – sortiert nach ihrem damaligen Wahlergebnis. Erstmals angetretene Parteien oder politische Vereinigungen sind darunter in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

In der linken Spalte des Stimmzettels – dort, wo die Erststimme vergeben wird – stehen die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten immer neben der Partei, die sie aufgestellt hat. Die Reihenfolge der Kandidaten folgt damit automatisch der Reihenfolge der Parteien in der rechten Spalte.