Washington. Donald Trump drohen gleich mehrere Verurteilungen. Nun erwischt ihn ein Überraschungsmanöver des Staatsanwalts auf dem falschen Fuß.
Seit Beginn des US-Wahlkampfs ist Donald Trump der klare Favorit unter den republikanischen Anwärtern auf die Präsidentschaft, doch seine Kandidatur ist mit einer schweren Hypothek belastet: Er hat zahlreiche Strafprozesse am Hals, und eine Verurteilung könnte nicht nur seine politische Kampagne aus der Bahn werfen, sondern zu einer langjährigen Gefängnisstrafe führen. Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, hat Trump Immunität beantragt. Würde diese genehmigt, dann würden sich sämtliche gegen ihn laufenden Prozesse in Luft auflösen. Davon will aber der zuständige Sonderstaatsanwalt Jack Smith nichts wissen. Die Entscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof der USA.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Präsidenten vor, wissentlich Lügen über eine angebliche gestohlene Wahl in die Welt gesetzt zu haben. Damit wiederum habe er seine Bemühungen rechtfertigen wollen, in wichtigen „swing states“ das Ergebnis der Elektorenabstimmung zu kippen. Vorgesehen war, dass der Prozess wegen Wahlmanipulation im kommenden März beginnt, denkbar schlechtes Timing aus der Sicht des Ex-Präsidenten. Denn ein Verfahren und rascher Schuldspruch acht Monate vor der Wahl könnten seine Ambitionen auf den Chefsessel im Weißen Haus begraben.
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Donald Trump: US-Verfassungsgericht entscheidet über Immunitätsgesuch
Prompt reichten Trumps Advokaten bei einem Bundesgericht in Washington einen Antrag auf Immunität ein. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 1982, wonach ehemalige Präsidenten in bestimmten Zivilverfahren nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Trumps Argument, wonach sich die Immunität auch auf Strafverfahren beziehen müsse, wies die zuständige Richterin Tanya Chutkan zurück. Die Justiz sei kein Monopoly-Spiel, „wir haben immer nur einen amtierenden Regierungschef, und es gibt für einen ehemaligen Präsidenten keine Gefängnis-frei-Karte bis zum Lebensende“, ließ Chutkan Trumps Anwälte abblitzen.
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Um das Spiel auf Zeit zu gewinnen, legte Trump erneut Berufung ein und wurde nun von einem Überraschungsmanöver des Staatsanwalts auf dem falschen Fuß erwischt. Smith wandte sich sofort an den Supreme Court – das US-Verfassungsgericht – und verlangt, dass die hohen Richter ein abschließendes Wort über die schwebende Immunität sprechen. Überraschend sagte das Gericht, es werde den Antrag zumindest in Erwägung ziehen und könnte rasch ein Urteil fällen. Das wiederum birgt große Risiken für Trump.
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USA: Dieser US-Präsident hat in der Vergangenheit Immunität gefordert
Wie der Rechtsprofessor und frühere New Yorker Staatsanwalt Bennett Gershman meint, „scheint sich Smith seiner Sache sehr sicher zu sein, und zwar mit gutem Grund“. Schließlich hatte der Supreme Court mit einem Urteil vor fast 50 Jahren einen Präzedenzfall geschaffen. Damals hatte der republikanische Präsident Richard Nixon Immunität gefordert, als er die Herausgabe der legendären „Watergate Tapes“, also Tonbandaufzeichnungen verweigern wollte, die Aufschluss über seine Rolle bei dem Einbruch im demokratischen Wahlquartier in Washington geben sollten. Das hohe Gericht entschied damals, dass Präsidenten Immunität genießen „für Handlungen, die im äußeren Randbereich ihrer offiziellen Verantwortung“ liegen.
Gershman glaubt, dass Nixon wesentlich bessere Argumente hatte als es heute bei Trump der Fall ist. Auch denkt er, dass Trumps Ernennung drei erzkonservativer Richter zu dem Supreme Court ihm in diesem Fall nicht helfen helfen wird. Der Rechtsexperte nennt es nämlich „unvorstellbar, dass irgendein Gericht zu dem Schluss gelangen könnte, dass der Versuch, nach einer demokratischen Wahl die friedliche Amtsübergabe zu blockieren, eine legitime Amtshandlung darstellt“.
Donald Trump: Dem Ex-Präsidenten werden kriminelle Handlungen zur Last gelegt
Zudem weisen andere Juristen darauf hin, dass der SCOTUS zwischen den laufenden Zivilverfahren gegen Trump und Vorwürfen von Straftaten, beispielsweise der Wahlmanipulation, klar unterscheiden wird. Deren Begründung: In einem Zivilprozess könne das Argument gemacht werden, dass es sich im engeren Sinne um eine Angelegenheit zwischen dem Kläger und der Beklagten handelt.
Trump werden aber außerdem kriminelle Handlungen zur Last gelegt. Von der unerlaubten Mitnahme geheimer Dokumente über die Anzettelung eines gewalttätigen Aufstands bis hin zur versuchten Manipulation des Wahlausgangs. In sämtlichen strafrechtlich relevanten Fällen liege es „im öffentlichen Ínteresse“, dass ein angeklagter Präsident oder ex-Präsident keine Immunität erhält, sondern zu Rechenschaft gezogen wird.
Schlimmer noch für Trump: Entscheiden die Verfassungsrichter gegen Immunität und bleibt es bei einem Prozess im März, dann rechnen die meisten Experten angesichts der erdrückenden Beweislage mit einem Schuldspruch. Nach einer Verurteilung könnte das Gericht Trump sofort einsperren lassen oder ihn gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß setzen, bis ein weiteres Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Selbst wenn er ein freier Mann bliebe, würde Trump das Etikett des „verurteilten Straftäters“ anhaften. Sollte er dann im November tatsächlich gewinnen, dann wäre anzunehmen, dass Trump einen Justizminister ernennt, der mit sofortiger Wirkung sämtliche Anklagepunkte zurückweisen und den Präsidenten damit faktisch freisprechen würde.