Berlin. Sie gehört für viele zu Weihnachten, wie der Hase zu Ostern: Weihnachtsbeleuchtung. Doch ab wann darf sie erstrahlen? Der Überblick.

  • Viele Menschen wollen an Weihnachten nicht auf Lichterketten und Co. verzichten
  • Doch ab wann darf die Weihnachtsbeleuchtung angeknipst werden?
  • Eine feste Regel gibt es nicht – aber ein paar Anhaltspunkte

Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die Zeit der Lichter. In der Wohnung macht man es sich mit Kerzen gemütlich, draußen wird mit Lichterketten und leuchtenden Figuren dekoriert. Auch viele Städte setzen im Winter auf Weihnachtsbeleuchtung, um ihre Zentren und Einkaufsstraßen in der Zeit vor Weihnachten zu verschönern.

Wer das auch zu Hause tun möchte, hat eine große Auswahl. Von dezenten Sternen und kleinen Lichtern bis hin zu bunten Weihnachtsmännern und blinkenden Neonketten wird im Einzelhandel nahezu alles angeboten. Hat man sich die gewünschte Deko ausgesucht, steht man einer schwierigen Entscheidung: Ab wann soll man die Weihnachtsbeleuchtung anbringen und erstrahlen lassen?

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Weihnachtsbeleuchtung wann einschalten? Keine gesetzliche Regelung

Eine klare Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Fest steht: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, ab wann Weihnachtsbeleuchtung erlaubt ist. Wer will, kann sie das ganze Jahr lang leuchten lassen. Doch ganz ohne Regeln geht es in Sachen Deko-Beleuchtung nicht.

So darf die Weihnachtsbeleuchtung die Helligkeit der ortsüblichen Beleuchtung, also etwa Straßenlaternen und Lampen an Hauseingängen, nicht wesentlich überschreiten. Lichterketten und beleuchtete Figuren sollten damit kein Problem sein. Wer im Garten allerdings eine Lasershow anbringen will, könnte Schwierigkeiten bekommen. Denn wenn Nachbarn durch Weihnachtsbeleuchtung über das übliche Maß hinaus beeinflusst werden, können sie gegen die Lichter vorgehen. Das ist etwa der Fall, wenn die Nachtruhe durch die Helligkeit gestört wird.

Ab wann die Weihnachtsbeleuchtung anbringen? Das ist die Norm

Einen zeitlichen Rahmen für die Weihnachtsbeleuchtung gibt der Gesetzgeber dagegen nicht vor. Es gibt aber durchaus Konventionen, ab wann Häuser im weihnachtlichen Glanz erstrahlen sollten. Dabei sind vor allem drei Termine relevant:

  • Totensonntag: Der Totensonntag ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advent und dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet. In der Regel wird Weihnachtsbeleuchtung erst angebracht, wenn dieser Tag vorüber ist.
  • 1. Advent: Der 1. Advent läutet traditionell die Vorweihnachtszeit ein. Viele Menschen lassen ihre Weihnachtsbeleuchtung daher ab diesem Tag leuchten.
  • 1. Dezember: Auch der 1. Dezember ist ein typisches Startdatum für die Weihnachtsbeleuchtung. Je nach Jahr kann er vor oder nach dem 1. Advent liegen.
Ein leuchtender Schneemann steht vor einem Haus: Weihnachtsbeleuchtung ist für viele Menschen unverzichtbar.
Ein leuchtender Schneemann steht vor einem Haus: Weihnachtsbeleuchtung ist für viele Menschen unverzichtbar. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Ob man sich an einen der genannten Termine hält, ist aber jedem selbst überlassen. Ähnlich ist es auch bei der Frage, wann die Weihnachtsbeleuchtung wieder entfernt werden sollte. Manche Menschen halten sie schon unmittelbar nach Weihnachten für überflüssig, andere lassen sie bis Neujahr leuchten. Ein typischer Termin, an dem die Weihnachtsbeleuchtung vielerorts zum letzten Mal erstrahlt, ist zudem der 6. Januar – der Tag der Heiligen drei Könige.