Berlin. Jan Böhmermann hat in einer Folge des „ZDF Magazin Royale“ mutmaßlich mit einem Luftgewehr gespielt. Die Polizei untersucht den Fall.
Wieder einmal steht dem Satiriker Jan Böhmermann (43) Ärger ins Haus. Die Kölner Polizei hat Ermittlungen gegen den Moderator und Entertainer eingeleitet, wie ein Polizei-Sprecher am Freitagnachmittag auf Anfrage gegenüber dieser Redaktion mitteilte.
Anlass für die Ermittlungen ist eine Folge von Böhmermanns „ZDF Magazin Royal“-Sendung, in der er die Jagdszene aufs Korn nahm. Zuerst hatte „Bild“ berichtet. In der betreffenden Folge vom 1. März hat der Satiriker in seiner typischen persiflierenden Art die Jagd an sich, aber auch jagende Adlige ins Visier genommen und nicht mit Schmäh gespart. Einer der Vorwürfe: Viele Jäger würden nicht aus Naturschutzgründen, sondern einfach aus Spaß zur Jagd gehen. Mit Jagdhut und Gewehr und ausgestattet mit einem Zielfernrohr sprach er mehr als 20 Minuten über das Thema.
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Böhmermann zielt mit der Waffe aufs Publikum
Stein des Anstoßes aber: Böhmermann feuerte im Laufe der Sendung mutmaßlich mehrere Schüsse ab. Bei seiner Showeinlage richtete er das Gewehr dabei mehrmals in Richtung seiner Band und des Publikums. In regelmäßigen Abständen lud der Entertainer mithilfe eines sogenannten Knicklaufes nach, wie es häufig bei Luftgewehren der Fall ist. Ob die abgegebenen Töne der Schüsse und der austretende Lichtblitz echt sind, ist unwahrscheinlich. Eingebaute Spezialeffekte scheinen realistischer.
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Grund genug jedoch für die Kölner Polizei, die Aktion Böhmermanns genauer zu untersuchen. „Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen“, so die Kölner Polizei gegenüber dieser Redaktion. „Details können wir noch nicht nennen. Aber es wird geprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz handelt“, so die Polizei. Bei der Waffe handle es sich aller Wahrscheinlichkeit nach wohl um ein Luftgewehr, das müsse aber auch noch geprüft werden. Ungeklärt ist außerdem, ob die Waffe unbrauchbar gemacht wurde und demnach nur eine Attrappe ist.
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Luftgewehr in der Öffentlichkeit verboten
Sollte Böhmermann wirklich ein Luftgewehr genutzt haben, könnte es sich um einen Gesetzesverstoß handeln. Denn: für sogenannte Druckluftwaffen wie Luftgewehre, die eine Geschossenergie von 0,6 bis 7,5 Joule haben, dürfen in der Öffentlichkeit nur getragen werden, wenn ein entsprechender Waffenschein vorliegt. Hat Böhmermann den nicht, könnte er rechtlich belangt werden.
Aber: Da sich das Kölner Studio, in dem die Sendung aufgenommen wurde, auf privatem Grund befindet, handelt es sich rein rechtlich nicht um öffentlichen Raum.