Lehramt, Polizei & Co.: Wer verbeamtet werden will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ab wann das Gewicht ein Hindernis ist.
Zu dick für den Beamtenstatus? Im öffentlichen Dienst kann das Gewicht zum Problem werden und Folgen für die finanzielle Sicherheit haben. Der Grund: Wer frühzeitig arbeitsunfähig werden könnte, wird nicht verbeamtet. Aber ab welchem Body-Mass-Index (BMI) gelten Bewerber als zu dick? Und wie ist die aktuelle Rechtslage?
Millionen Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2022 in Deutschland rund 5,2 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt (Stichtag: 30. Juni 2022), etwa 2,1 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Demzufolge arbeiten hierzulande etwa elf Prozent der Erwerbstätigen im Staatsdienst. Der Beamtenstatus bringt Vorteile mit sich, darunter ein höheres Nettoeinkommen und einen sicheren Arbeitsplatz. Doch Menschen mit starkem Übergewicht könnten diese Vorteile verwehrt bleiben.
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Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland (53,5 Prozent) übergewichtig sind. Mit einem Anteil von 60,5 Prozent sind mehr Männer von Übergewicht betroffen als Frauen (46,6 Prozent). Bei etwa 19 Prozent der Erwachsenen liegt sogar eine Adipositas, ein starkes Übergewicht vor. Dies ist bei jenen Menschen der Fall, die einen BMI von über 30 haben.
Body-Mass-Index: So berechnet sich der BMI
Der Body-Mass-Index ist eine Maßzahl für die Klassifizierung des Körpergewichts. Für die Berechnung wird das Gewicht in Relation zur Körpergröße gesetzt. Die Formel zur Berechnung lautet: Körpergewicht (in kg) geteilt durch Körpergröße (in m) zum Quadrat. Viele Internetportale bieten entsprechende Rechner an. Ein Beispiel: Ein erwachsener Mann mit einer Körpergröße von 1,80 Metern weist bei einem Gewicht von 98 Kilogramm einen Index von 30,2 auf – und gilt demnach als adipös.
Seit 2020 wird Adipositas in Deutschland als eigene Erkrankung anerkannt. Einige Mediziner kritisieren, dass der BMI das gesundheitliche Risiko eines Menschen nicht richtig widerspiegele, weil er nur Körpergröße und Gewicht erfasse, nicht aber zwischen Muskel- und Fettmasse und der Art des Fettgewebes unterscheide. So könnten Bodybuilder aufgrund ihrer Muskelmasse rein rechnerisch als adipös gelten, obwohl sie einen geringen Körperfettanteil haben.
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Berliner Lehrerin wurde wegen ihres Übergewichts nicht verbeamtet
Die „Berliner Zeitung“ berichtete kürzlich von einer Lehrerin, die zwei Jahre Zeit bekommen habe, um auf einen BMI von unter 30 zu kommen. Mindestes 30 Kilogramm müsste sie dafür abnehmen. Doch auf welcher Grundlage werden diese Entscheidungen getroffen?
Auf Nachfrage bei der Berliner Bildungsverwaltung weist der Pressesprecher Martin Klesmann darauf hin, dass für eine Verbeamtung die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. „Gerade bei der besonderen Stellung, mit der eine Verbeamtung einhergeht, sind diese Kriterien von besonderem Interesse“, so Klesmann. Die entsprechenden Voraussetzungen sind in einem öffentlich zugänglichen Merkblatt von der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen gelistet.
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Darin steht: „Geeignet für eine Ernennung ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und persönlicher Hinsicht gewachsen ist.“ Weiter folgt: „Ist aufgrund der körperlichen oder psychischen Verfassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers die gesundheitliche Eignung nicht gegeben, kann sie oder er unabhängig von der fachlichen Eignung nicht ernannt werden.“ Welche Voraussetzungen damit konkret gemeint sind, wird in dem Merkblatt nicht genauer beschrieben.
BMI und Verbeamtung: So sieht die Rechtsprechung aus
Weiter weist Klesmann darauf hin, dass – soweit die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen erfolge – die Möglichkeit bestehe, innerhalb von zwei Jahren eine Wiederholung der gesundheitlichen Überprüfung zu beantragen. Zudem können bei einem abgelehnten Verbeamtungsantrag Betroffene dagegen klagen. In der Vergangenheit haben bereits einige abgelehnte Lehrkräfte vor Gericht gewonnen. In Bayern klagte laut der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) etwa eine 34-jährige Lehrerin mit einem BMI von 34. Ihre Begründung: Es wurde nicht berücksichtigt, dass damit bisher keine Krankheit verbunden war. Das Gericht gab ihr recht. Der Arbeitgeber müsse die gesundheitliche Eignung von Beamtenanwärterinnen und -anwärtern „aufgrund eines bereits eingetretenen Tatumstands“ bewerten.
Frank Zitka, Pressesprecher beim dbb Beamtenbund und Tarifunion, ergänzt dazu, dass nach der aktuellen Rechtsprechung die amtsärztliche Untersuchung ihren Fokus in erster Linie auf die Zukunft legen solle. „Das heißt, vergangene und geheilte Erkrankungen und abgeschlossene Behandlungen spielen eigentlich eine untergeordnete Rolle.“ Trotzdem würden diese oft abgefragt, weil ein umfassendes Bild des gesundheitlichen Zustandes entstehen soll. Daher könne beispielsweise nicht pauschal gesagt werden, ob ein bestimmtes Gewicht oder ein bestimmter Body-Mass-Index der Verbeamtung entgegenstehen. „Es können und müssen viele andere gesundheitliche Faktoren berücksichtigt werden“, so Zitka.
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Öffentlicher Dienst: Darum spielt der BMI bei der Verbeamtung überhaupt eine Rolle
Grundsätzlich gilt: Vor der Verbeamtung steht eine amtsärztliche Untersuchung. Dabei soll festgestellt werden, ob Anwärter die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen, um bis zum Ende des aktiven Dienstes einsatzfähig zu sein. Der Hintergrund ist laut Zitka, dass das Beamtentum grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. „Der Dienstherr verpflichtet sich, Beamtinnen und Beamte während und nach ihrem aktiven Dienst immer amtsangemessen zu besolden und zu versorgen.“
Da dies auch mit Steuergeldern geschieht, wolle der Staat damit möglichst sichergehen, dass er auch eine entsprechende Gegenleistung in Form von Arbeitskraft bekommt. Nach der Untersuchung wird ein entsprechendes Gutachten erstellt, ob etwas gegen die Einsatzfähigkeit während des gesamten aktiven Dienstes spricht. „Der Dienstherr wird sich in der Regel an diesem Gutachten orientieren, aber die formale Entscheidung über die Verbeamtung trifft der Dienstherr, nicht die Medizinerinnen und Mediziner“, so Zitka.
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BMI: Konkrete Richtwerte bei der Polizei?
Konkrete BMI-Richtwerte, die Allgemeingültigkeit haben, gibt es also kaum. Die Polizei Berlin richtet sich bei der ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit nach den Vorgaben der Polizeidienstverordnung. Das ist eine Leit- und Richtlinie, die speziell für die Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes erlassen wurde. Dort ist als Richtwert ein Body-Mass-Index von 27 angegeben. „Dieser ist allerdings nicht allein entscheidend. Jedes Untersuchungsergebnis unterliegt einer Einzelfallentscheidung, bei der alle individuellen gesundheitlichen Aspekte der Bewerbenden gewürdigt werden“, erklärt ein Pressesprecher auf Anfrage unserer Redaktion.
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