Berlin. Eine Beerdigung ist nicht nur mit Trauer, sondern oft auch mit vielen Fragen und hohen Kosten verbunden. Gut beraten ist, wer vorsorgt.

Gestorben wird immer. In Deutschland rund eine Million Mal im Jahr. Aber die wenigsten Menschen setzen sich mit dem Thema auseinander, bevor das Leben – oder besser der Tod – sie dazu zwingt. Dabei kommen im Todesfall einige Fragen auf die Hinterbliebenen zu: Wo wollte der oder die Verstorbene beerdigt werden? Und wie? Welches Lied soll bei der Trauerfeier gespielt werden? Wer steht auf der Gästeliste – und wer auf keinen Fall?

Wer auf diese Dinge Wert legt und seinen Angehörigen einigen Stress ersparen möchte, kann sich schon zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinandersetzen. Wie man sich aufs eigene Ableben vorbereitet, weiß Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. „Es ist immer gut, wenn die großen Fragen schon vor dem eigenen Ableben geklärt sind“, so die Empfehlung der Expertin. „Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge – damit legen sie einerseits fest, wie sie bestattet werden möchten und kümmern sich andererseits um die finanzielle Absicherung der Kosten.“

Bestattungsvorsorge regelt Wünsche und Kosten für Beerdigung

Je nach Lebensverhältnis des Vorsorgenden und Region liegt der angemessene Betrag für eine Bestattungsvorsorge bei rund 10.000 Euro. Der Vorsorgevertrag wird mit dem Bestattungsinstitut geschlossen, das die Beisetzung durchführen soll. Der Vorteil der Vorsorge: Gelder für eine abgeschlossene Bestattungsvorsorge werden als eindeutig „zweckgebunden“ betrachtet und nicht auf das eigentliche Schonvermögen angerechnet. Das Geld ist damit vor dem Zugriff Dritter geschützt und dient ausschließlich dazu, die Bestattungskosten zu begleichen. Darum kümmert sich derjenige, der die sogenannte Totenfürsorge übernimmt. Kostet die Beisetzung am Ende weniger als beiseitegelegt wurde, zählt der Rest zum Erbe des Verstorbenen.

Sarg- oder Urnenbestattung? Große Trauerfeier oder Abschied im kleinen Kreis? Eine Bestattungsvorsorge regelt all diese Wünsche des Verstorbenen sowie die Kosten für die Beerdigung.
Sarg- oder Urnenbestattung? Große Trauerfeier oder Abschied im kleinen Kreis? Eine Bestattungsvorsorge regelt all diese Wünsche des Verstorbenen sowie die Kosten für die Beerdigung. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Was aber, wenn ein Angehöriger überraschend verstirbt und keine Vorsorge getroffen wurde? In Deutschland herrscht Bestattungspflicht, die Kosten werden im Normalfall vom Verstorbenen oder den Angehörigen in Erbreihenfolge getragen. Wenn letztere die Kosten nicht oder nur zum Teil selbst stemmen können, übernimmt auf Antrag das Sozialamt. Gibt es keine Angehörigen oder Freunde, die sich um die Totenfürsorge kümmern können, ist das Ordnungsamt zuständig.

Bestattungskosten können stark variieren

Was so eine Bestattung kostet? Das lasse sich nicht pauschal beantworten, so Elke Herrnberger. „Man kann aber sagen, dass die Schere zwischen den hoch individuellen und aufwendigen Bestattungen und den einfach gehaltenen Beisetzungen immer größer wird.“ Die Bestattungskosten errechnen sich aus drei Bereichen: Eigenleistung des Bestatters, Fremdleistungen und Begräbniskosten. Zu ersteren gehören beispielsweise die Überführung des Leichnams, dessen Einbalsamierung und Aufbewahrung. Fremdleistungen umfassen etwa die Kremierung oder das Ausstellen der Todesbescheinigung. Die Begräbniskosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren, dem Grabschmuck und dergleichen.

Wer wissen möchte, wie viel Geld er oder sie etwa für eine Bestattung einplanen sollte, kann den Bestattungsplaner auf der Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter nutzen (www.bestatter.de/bestattungsplaner/). Für die Standard-Urnenbestattung veranschlagt der Planer rund 3200 Euro Grundgebühr. Wer es exklusiver möchte, setzt bei 6000 Euro an.

Bestatterverband empfiehlt Preisvergleich

Bei reinen „Online-Bestattern“, die mit günstigen Preisen werben, rät der Bundesverband zur Vorsicht. Nicht selten stecken hinter dem Preisunterschied verdeckte Kosten, wie etwa Kilometergeld bei Überführungen. Deshalb sei es ratsam, sich immer alle Kosten explizit auflisten zulassen: „Allein die Friedhofsgebühren können bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen“, bemerkt Elke Herrnberger. „Eine vertrauenswürdige Anlaufstelle ist der qualifizierte Bestatter vor Ort: Er kennt die Friedhöfe und kann die lokalen Preise abfragen.“

Auffällig sind hier die regionalen Unterschiede: Der Bund der Steuerzahler in NRW gibt Listen heraus, die die Friedhofsgebühren der größeren Städte aufzeigen. So zahlte man 2021 in Gütersloh für ein Sargwahlgrab mit einer Nutzungszeit von 40 Jahren rund 1400 Euro. In Velbert kostete der gleiche Typ Grab auf 30 Jahre an die 2000 Euro mehr. Durchschnittsgebühr: 2200 Euro. Von regionalen Schwankungen einmal abgesehen, macht auch die Inflation Sterben nicht günstiger: Steigende Energie- und Lohnkosten, Materialmangel und höhere Zulieferungsgebühren schlagen auf die Kosten: „Allein die Särge sind im Schnitt bis zu 30 Prozent teurer geworden – und auch bei einer Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt.“ Umsonst ist eben nicht einmal der Tod.