Essen. Die Photovoltaik-Anlage ist installiert und soll nun fleißig Strom liefern. Auf den Besitzer aber wartet Arbeit. Wichtiges rund um den Betrieb.

Das Projekt Solaranlage ist fast geschafft. Planung, Lieferung und Installation: Haken dran! Tiefblau funkeln die Module in der Sonne, auch die Elektronik im Haus ist installiert. Nun also könnte der erste selbst produzierte Strom vom Dach fließen. Doch vor und nach der Inbetriebnahme wartet einige Arbeit auf den Betreiber.

„Es gibt zahlreiche Punkte, die nun zu beachten sind“, sagt Jörg Sutter, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Formalitäten und Fristen etwa, die bei der Anmeldung der Photovoltaik-Anlage eingehalten werden müssen. Auch die Übergabe der Anlage inklusive der Funktionsprüfung und Einweisung des Betreibers ist ein wichtiger Bestandteil der Inbetriebnahme. Ist die Anlage dann endlich in Betrieb, warten die nächsten Aufgaben: Tages-, Monats- oder Jahresberichte dokumentieren die Erträge der Anlage. Und damit das Kraftwerk auf dem Dach 20 Jahre und länger läuft, sollten Betreiber regelmäßige Wartungen und gegebenenfalls auch eine Reinigung in Betracht ziehen.

Photovoltaik-Serie: Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Verbraucher

Sie interessieren sich für eine PV-Anlage auf dem Dach? In Zusammenarbeit mit Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die klimafreundliche Stromerzeugung. In einer Serie von Artikeln erhalten Sie so einen Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Ihr Photovoltaik-Projekt – von der Planung über die Förderung bis zu den Kosten und Pflichten, die der Betreiber beachten muss. Die bislang veröffentlichten Artikel finden Sie am Fuß dieser Seite.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Arbeiten und Pflichten rund um den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Wir zeigen, welche Dokumente und Protokolle bei der Übergabe der Anlage im Mittelpunkt stehen, wie Sie die Leistung und den Ertrag überwachen können und welche Versicherungen sinnvoll sind.


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Was passiert bei der Abnahme und Übergabe der PV-Anlage?

Der Solateur übergibt die betriebsfertig installierte Anlage. Im Kern geht es nun um drei Dinge: Die Funktion der Anlage wird geprüft und protokolliert, die installierte Anlage mit seinen Komponenten wird dokumentiert und der Eigentümer wird in den Betrieb der Anlage eingewiesen.

Jede Menge Papierkram erwartet den Betreiber. So wichtig wie die Prüfergebnisse und Prüfbescheinigungen, von der die Freischaltung der Anlage abhängt, sind auch diese Daten: Der Name des Kunden und des Standorts der Anlage sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die an der Planung und Errichtung der Anlage beteiligt waren. Ebenso wichtig sind die Gewährleistungs- und Garantieangaben wichtiger Komponenten sowie ein kompletter Stromlaufplan, der alle Stromkreise und Schutzeinrichtungen auf dem Dach sowie im Haus abbildet.
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Wie und wo muss ich die Anlage anmelden?

Jede Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss angemeldet werden:

  • im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • beim jeweiligen Netzbetreiber

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Register für alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie auch für Batteriespeicher. Die Bundesnetzagentur benötigt die Daten, um die Belastung des Stromnetzes besser einschätzen und den weiteren Ausbau planen zu können. Die Anmeldung ist zudem die Voraussetzung dafür, dass die Einspeisevergütung ausgezahlt wird.

Jörg Sutter, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW
Jörg Sutter, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW © VZ NRW

Die Betreiber von Solaranlagen müssen sich auf dieser Website zunächst registrieren, erst danach kann die Anlage angemeldet werden. Das kann auch eine andere bevollmächtigte Person übernehmen, meist ist es der Installateur der Anlage. Die Anmeldung selbst ist Pflicht, sie muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Verstoßen Betreiber gegen diese Pflicht, können sie nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld bestraft werden.

Pflicht ist auch die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber. Er ist Eigentümer der Netze in einer Region. Bei ihm müssen die Betreiber einen Stromanschluss beantragen. Danach kann der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Erst nach der Genehmigung darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Damit die Einspeisevergütung ausgeschüttet werden kann, muss dem Netzbetreiber das Inbetriebnahmeprotokoll und ein Nachweis für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur übergeben werden.

»» Tipp: In der Regel müssen PV-Anlagen auch beim Finanzamt angemeldet werden. 2023 aber wurden die steuerlichen Vorgaben für Photovoltaik vereinfacht, neue Anlagen unter 30 Kilowatt peak sind bis auf wenige Ausnahmen von allen Steuern befreit. Die Details der Änderungen können Sie in diesem Teil unserer Serie nachlesen.
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Muss eine PV-Anlage gewartet werden?

Es gibt im eigentlichen Sinn keine vorgeschriebenen Wartungsintervalle für Photovoltaik-Anlagen. „Das bedeutet nicht, dass man die Anlage einschaltet und einfach laufen lassen sollte“, sagt Solarexperte Jörg Sutter. „Der Betreiber sollte schon regelmäßig ein Auge darauf haben, wie hoch der Stromertrag ist und ob alle Komponenten funktionieren. Denn neben dem Erhalt der Leistung geht es auch um die Betriebssicherheit“, sagt Sutter.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass spätestens alle fünf Jahre eine Fachkraft die Sicherheit und Funktion der Anlage überprüft. Möglich ist, dass Anlagenteile früher und regelmäßig gewartet werden müssen. Allerdings gibt es unterschiedliche Empfehlungen von verschiedenen Verbänden. Besitzer von PV-Anlagen sollten sich die Garantiebedingungen von Herstellern und auch Versicherern sorgsam durchlesen. In manchen Fällen setzen sie eine regelmäßige Wartung voraus, ehe Schadenersatz gezahlt wird.

Nach Expertenangaben liegt die durchschnittliche Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage bei 20 bis 40 Jahren. Bei den preisgünstigeren polykristallinen Zellen wird sie mit 25 bis 35 Jahren angegeben, bei monokristallinen Zellen, die an der dunkelblauen bis schwarzen Farbe zu erkennen sind, soll die Nutzungsdauer bis zu 40 Jahre betragen können. Generell unterliegen Solarzellen einem natürlichen Alterungsprozess, sie büßen jedes Jahr einen kleinen Teil ihrer Leistung ein. Diese Abnahme wird Degradation genannt. Bei Wechselrichtern wird eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn bis 15 Jahren genannt. ↑ Zurück zur Auswahl


Muss eine Photovoltaik-Anlage gereinigt werden?

„In der Regel wäscht der Regen Verunreinigungen wie etwa Blütenstaub oder Ruß von den Solarzellen“, sagt Sutter. Manchmal aber bleiben Reste zurück, die zu Mini-Verschattungen und als Folge zu einem Leistungsverlust führen. „Auch deswegen ist es wichtig, regelmäßig einen Blick auf die Erträge zu werfen“, sagt Sutter. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass nach zehn Jahren eine professionelle Reinigung sinnvoll sein kann – zusätzlich zum selbst durchgeführten Säubern.

„Aus meiner Sicht sollte man die Reinigung einer PV-Anlage schon aus Sicherheitsgründen Fachleuten überlassen", sagt Sutter. Wer dennoch selbst zu Eimer und Bürste greifen möchte, sollte kalkarmes Wasser verwenden: „Sonst gibt es am nächsten Tag eine böse Überraschung, wenn auf den Modulen Kalkrückstände als Flecken sichtbar werde.“ Nach Expertenangaben sollten Besitzer von PV-Anlagen für eine professionelle Reinigung zwischen zwei und drei Euro je Quadratmeter Solarmodul einplanen. Verbraucherschützer raten dazu, mehrere Angebote einzuholen. ↑ Zurück zur Auswahl


Wie dokumentiere ich die Erträge meiner Anlage?

Das Auslesen des Stromertrags, den eine PV-Anlage erzielt, wird Monitoring genannt. Beim manuellen Monitoring werden die Zählerstände abgelesen. Im Prinzip gibt es drei verschiedene Zähler.

1. Der Einspeisezähler. Ist eine Anlage mit dem öffentlichen Netz verbunden, ist dieser Zähler vorgeschrieben. Er zeigt an, wieviel Strom eingespeist worden ist. Der Zählerstand ist Grundlage für die jährliche Meldung an den Netzbetreiber, der die Einspeisevergütung errechnet. Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, der dafür eine Gebühr verlangt. Der Betreiber der PV-Anlage kann sich den Zähler alternativ auch selbst beschaffen.

2. Der Bezugszähler. Er erfasst die Strommenge, die ein Verbraucher aus dem Stromnetz bezieht. Hierbei handelt es sich um einen gewöhnlichen Stromzähler, wie er in jedem Privathaushalt vorhanden ist. Weit verbreitet ist inzwischen der Einbau eines Zweirichtungszählers, der die Aufgaben eines Einspeise- und eines Bezugszählers vereint. Auch dieser Zähler muss beim Netzbetreiber gemietet werden.

3. Der Ertragszähler. Dieser Zähler ermittelt den gesamten Strom, den die PV-Anlage erzeugt. Früher war dieser Zähler wichtig, um den Eigenverbrauch und die damals noch existierende Vergütung zu errechnen. Heute nutzen ihn Anlagenbetreiber nur noch für statistische Zwecke. Moderne Wechselrichter bieten inzwischen die Möglichkeit, die Strommenge abzulesen.

Neben dem manuellen Monitoring gibt es das automatische (auch elektronische) Monitoring. Dabei wird die PV-Anlage über einen Datenlogger überwacht, der Daten wie Ertrag, Einspeisung oder Temperaturen regelmäßig erfasst und in einem Speicher ablegt. Meist sind die Datenlogger im Wechselrichter integriert. Die Daten können dann auf PC, Smartphone oder Tablet in Portalen abgerufen werden. Datenlogger können bis zu 1000 Euro kosten. Nach Meinung von Experten sind sie erst bei Anlagen über zehn Kilowatt peak dringend ratsam.
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Wie muss ich meine PV-Anlage versichern?

Das Verbraucherportal Finanztip rät zum Schutz aus einer Hand. Betreiber können ihre PV-Anlage im Rahmen der Gebäudeversicherung absichern. Wird etwa die Anlage durch Hagel und Sturm, Leitungswasser oder ein Feuer beschädigt oder zerstört, zahlt die Ver­si­che­rung die Kosten für den Schaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Die Versicherer verfahren jedoch unterschiedlich. Bei manchen Anbietern bleibt der Preis der Police gleich, andere schließen den Schutz aus oder bieten nur geringe Leistungen, so Finanztip. In diesen Fällen kann die PV-Anlage auch separat versichert werden.

Gesetzliche Pflicht: Photovoltaik-Anlagen müssen einen Überspannungsschutz haben, um die Folgen eines Blitzeinschlags zu mindern.
Gesetzliche Pflicht: Photovoltaik-Anlagen müssen einen Überspannungsschutz haben, um die Folgen eines Blitzeinschlags zu mindern. © iStock

Gesetzliche Pflicht ist, dass eine PV-Anlage einen Überspannungsschutz haben muss, um die Folgen eines Blitzeinschlags zu mindern. Finanztip rät, dass Photovoltaik-Anlagen außerdem grundsätzlich gegen Schäden durch folgende Ereignisse versichert sein sollten:

  • Sturm und Hagel
  • Brand
  • Kurzschluss
  • Schneedruck
  • Wasser und Frost
  • Diebstahl
  • Tierbisse
  • Bedienungsfehler
  • grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 Euro

»» Achtung: Bei vielen Versicherungen ist es Voraussetzung, dass ein Fachbetrieb die Anlage nach anerkannten Regeln der Technik installiert hat. Selbst montierte Anlagenteile sind dann vom Schutz ausgenommen.

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