Bad Laasphe. Lebensgefährte verwickelte eine 50-Jährige in den Drogenhandel: „Ich habe es nur gemacht, weil ich dachte, das sei der Mann meines Lebens“.
„Ich habe es nur gemacht, weil ich dachte, das sei der Mann meines Lebens“, sagte eine Bad Laaspherin vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg. Der 50-Jährigen wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel erworben und Drogenhandel betrieben zu haben. Im Zeitraum vom 12. Dezember 2022 bis 14. März 2023 soll sie in mehreren Fällen Amphetamine und Marihuana erworben haben, darunter einmal sogar 100 Gramm Marihuana. Mit einem weiteren Mann, der bereits gesondert verfolgt und verurteilt wurde, soll sie dann gemeinsam mit den Drogen zu gehandelt haben.
„Die Geschichte ist ein ganz dunkles Kapitel in ihrem Leben. Sie ist noch nie mit der Justiz in Berührung gekommen und hatte bis dahin nichts mit Drogen zu tun.“
„Die Geschichte ist ein ganz dunkles Kapitel in ihrem Leben. Sie ist noch nie mit der Justiz in Berührung gekommen und hatte bis dahin nichts mit Drogen zu tun“, erklärte Rechtsanwalt Thomas Biek für seine Mandantin. Im Mai 2021 habe sie einen Mann kennengelernt. Über ihn sei die Angeklagte in den Drogenhandel hineingeraten. „Sie hat Drogen für den Lebensgefährten erworben“, sagte der Anwalt weiter.
Angeklagte räumt vor Gericht alles ein
„Ich habe gedacht, das wäre der Mann. Ich habe alles organisiert für ihn. Ich habe keinen Cent verdient“, sagte die Angeklagte, die vor Gericht alles zugab. Über den Lebensgefährten sei sie in Kontakt mit den Drogen gekommen, habe Amphetamine und Ecstasy probiert und auch die Drogen beschafft. Es sei eine schwere Zeit für die Bad Laaspherin gewesen. Der Verteidiger sprach von psychischer Gewalt und einem Suizidversuch. Im August 2023 habe sie sich von ihrem Lebensgefährten getrennt. „Seitdem ist ein Cut. Sie hat nichts mehr mit Drogen zu tun. Das war eine erstmalige und einmalige Episode und ganz furchtbar für sie. Ihr ist bewusst, dass es ein Riesenfehler war“, sagte Biek. „Im August letzten Jahres habe ich es geschafft, das Kapitel zu beenden“, sagte die Laaspherin, der während der Verhandlung immer wieder die Tränen kamen.
„Sie sind nicht die klassische Dealerin, die wir aus dem Fernsehen und der Gerichtspraxis kennen.“
Richter Torsten Hoffmann wollte wissen, warum sich die Laaspherin darauf eingelassen habe, mit einem weiteren Mann gemeinsam Drogenhandel zu betreiben. „Ich habe einfach Ja und Amen gesagt. Mein Lebensgefährte saß immer neben mir. Ich dachte, das wäre alles richtig so“, erklärte die Angeklagte. Die beschafften Betäubungsmittel lagerten bei ihr in der Wohnung. „Die Betäubungsmittel wurden bei mir gelagert und sie haben sie wieder abgeholt. Bekommen habe ich dafür nichts, ich habe es nur weitergegeben.“
Freiheitsstrafe kann noch zur Bewährung ausgesetzt werden
Trotz Geständnis und reumütigem Verhalten blieb die Tatsache des unerlaubten Handels mit Drogen und der Erwerb von Betäubungsmitteln. „Wenn man die Anklageschrift liest, stellt es sich etwas anders dar, als wir es hier erlebt haben“, sagte Staatsanwältin Lisa Sinner. „Amphetamine und MDMA (Ecstasy, Anm. der Redaktion) sind keine weichen Drogen“, stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft klar. „Wir haben jetzt von der Angeklagten gehört, wie es dazu gekommen ist. Man sieht auch heute noch, wie es sie belastet und sie hat keinen Gewinn gemacht.“ Deswegen plädierte die Staatsanwältin für einen minderschweren Fall und forderte insgesamt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Angeklagte entschuldigte sich in ihrem letzten Wort: „Es tut mir leid. Ich werde das auf jeden Fall nie wieder tun.“
Nach einer Beratung mit den Schöffen verurteilte Richter Torsten Hoffmann die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, weil die 50-Jährige geständig war und keine Vorstrafen hat. „Sie sind nicht die klassische Dealerin, die wir aus dem Fernsehen und der Gerichtspraxis kennen“, so der Richter. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, eine Bewährungshelferin wird der Angeklagten gestellt. Außerdem muss sie drei Termine bei einer Suchtberatung wahrnehmen und eine Geldbuße von 120 Euro in sechs Monatsraten an den Tierschutzverein für Hilchenbach und Umgebung zahlen. „Wir setzten Vertrauen in Sie, dass sowas nicht mehr passiert, sonst droht die Vollstreckung der Strafe“, sagte Richter Torsten Hoffmann abschließend.