Bad Berleburg/Bad Laasphe. Amtsgericht Bad Berleburg hat jetzt eine ganze Reihe von Straftaten verhandelt. Darunter war auch der Einbruch in die Wohnung eines Toten.
Abwesenheit schützt nicht vor Verurteilung! Das Amtsgericht in Bad Berleburg hat am Dienstagmorgen einen Mann und eine Frau aus Bad Laasphe verurteilt. Die 45-jährige Frau und der 42-jährige Mann haben zwischen Dezember 2021 und Januar 2023 mit Drogen gehandelt. Der Angeklagte wurde außerdem noch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die beiden und auch deren Anwälte waren am Dienstagmorgen zum Verhandlungstermin nicht erschienen. Deswegen verhängte Richter Torsten Hoffmann zwei Strafbefehle.
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Der Mann wurde wegen Drogenbesitzes, Handelns mit Drogen, Wohnungseinbruch und einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er sich einem Bewährungshelfer unterstellen und 150 Stunden gemeinnütze Arbeit leisten. Die Frau wurde wegen des Drogenbesitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamt-Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.
Viele verschiedene Rauschmittel und ein Einbruch
Gemeinsam hatten der 42-Jährige und die 45-Jährige immer wieder in 14 einzelnen Fällen Drogen bestellt, besessen und weiterverkauft. Gefunden wurden Ecstasy, Amphetamine, Haschisch, Marihuana, LSD und Spice. Der Grammpreis lag im Regelfall bei 10 Euro.
Der 42-jährige Bad Laaspher wurde aber auch noch wegen zweier besonderer Einzeltaten verurteilt. Er soll in die Wohnung eines bereits verstorbenen Mannes eingedrungen sein. Die Wohnung habe er dann durchsucht und dabei mehrere Messer, eine Wage sowie einen Beutel Spice und 51 Gramm Marihuana erbeutet. Außerdem wurde bei ihm ein Luftgewehr mit Pistolengriff und Laserzieleinrichtung gefunden, die er illegal besaß.