Bad Berleburg. Angeklagte legt Einspruch ein und erscheint doch nicht vor Gericht: Die Folgen und was nicht erschienenen Zeugen nun droht.
Weil sie das Urteil des Amtsgerichts Bad Berleburg nicht annehmen wollte, hatte eine 40-jährige Berleburgerin Einspruch eingelegt. Rechtfertigen zur ihr vorgeworfenen Tat wollte sie sich aber dennoch nicht. Auch am Dienstagmorgen erschien sie nicht zur Verhandlung. Der Einspruch wurde am Ende verworfen. Doch was war geschehen?
Es war der 1. Juli dieses Jahres, als die 40-Jährige auf zwei Zeugen traf, die sich zum Tatzeitpunkt auf der Straße befanden und stritten. Plötzlich habe die Angeklagte einen der Männer beleidigt. Unter anderem soll folgender Satz gefallen sein: „Dich hätte dein Vater besser in die Ecke...“ Einen Satz, den sich der Zeuge nicht gefallen ließ.
Daher musste sich die Frau später wegen der Beleidigung vor Gericht verantworten. Da sie zur Verhandlung nicht erschien, wurde sie mittels eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Wie unsere Redaktion am Rande der Verhandlung erfuhr, soll es ein weiteres Verfahren gegen die Frau - ebenfalls wegen Beleidigung - geben.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl indes wurde verworfen, das Urteil ist nun rechtskräftig. Und: Da auch zwei Zeugen nicht zur Verhandlung erschienen, verhängte Richter Torsten Hoffmann gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 120 Euro.