Bad Berleburg. Stadt und Politik beraten über geplante Windenergieanlagen: Es gibt Widerstand gegen konkrete Bauvorhaben

Das Thema Windenergie beschäftigt auch weiterhin die heimische Politik - so auch am Dienstagabend im Bad Berleburger Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt. Konkret ging es um die Errichtung von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Bad Berleburg und Schüllar von Westfalenwind sowie drei Anlagen in der Gemarkung Girkhausen (Steinert) von der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung.

Problem: Die Anlagen befinden sich „außerhalb der kommunalen Planungen bzw. außerhalb der Flächenkulisse des aktuellen Regionalplanentwurfs, der sich aktuell in zweiten Offenlage befindet“, heißt es in der Beschlussvorlage. Aus dem Grund soll den Anträgen auf Vorbescheid zur Errichtung von Windenergieanlagen das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Ein Beschlussvorschlag, dem die Ausschussmitglieder am Dienstagabend einstimmig zustimmten.

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Zu den einzelnen Antragspaketen ist zu sagen, dass die Pläne der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung insgesamt drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Girkhausen (Steinert) vorsehen, die sich laut Vorlage „alle“ außerhalb der bereits genannten Fläche befinden.

Teilweise ähnlich verhält es sich bei den geplanten Anlagen der Westfalenwind Planungs GmbH. Insgesamt beinhaltet das Antragspaket die Errichtung von 22 Anlagen, von denen sich drei der Anlagen außerhalb der kommunalen Planungen bzw. außerhalb der Flächenkulisse des aktuellen Regionalplanentwurfs befinden - und zwar in den Gemarkungen Bad Berleburg (Paulsgrund und Rentmeisterskopf) und Schüllar (Elstrauch). Doch gibt es zumindest bei zwei der drei Anlagen noch Hoffnung für den Projektierer. Der Grund: Die Anlagen Rentmeisterskopf und Elstrauch liegen „nur knapp außerhalb“.

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Wie Tobias Feige, Abteilungsleiter Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung, am Dienstagabend erklärte, habe Westfalenwind daher eine Veränderung innerhalb der ausgewiesenen Flächen angekündigt. „Sollte hierzu ein Änderungsantrag über den Kreis eingehen und die beiden Anlagen innerhalb der genannten Bereiche liegen, wird das Einvernehmen erteilt“, heißt es in der Vorlage. Unsere Redaktion hat bei Westfalenwind einmal nachgefragt, in welchem Zeitrahmen dieser Antrag nun eingereicht werden soll. Eine Antwort zum aktuellen Zeitplan konnte bis Redaktionsschluss jedoch noch nicht erfolgen.

Und wie verhält es sich mit den großen Rotorblättern der Anlagen? „Wenn sie ins Gebiet geplant werden, knapp an der Grenze, ragen die Flügel dann nicht trotzdem aus der Zone hinaus?“, wollte Horst Günter Linde (UWG) wissen. „Die würden die Fläche dann überschreiten“, so Tobias Feige. Denn laut Regionalplan sei nur noch der Standort des Mastes entscheidend.

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Am kommenden Montag, 16. Dezember, wird nun die Stadtverordnetenversammlung über den Beschlussvorschlag abstimmen. Doch ob die Entscheidung am Ende konkrete Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren hat, bleibt offen. Basis dafür ist vor allem die Privilegierung der Windenergie im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Verweigert die Kommune das Einvernehmen rechtswidrig, so kann es durch die Bauaufsichtsbehörde oder im Rechtsbehelfsverfahren ersetzt werden.

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