Bad Berleburg. Transphobe Volksverhetzung und öffentlicher Aufruf zur Straftat: Berleburger gesteht erst spät die Taten, nachdem er mehrere Ausreden von sich gab.

„Ich war es nicht. Sie haben den Falschen“, so ein 42-jähriger Bad Berleburger. Am Dienstag musste er sich erneut vor dem Amtsgericht verantworten, weil er Transpersonen öffentlich in einer Chatgruppe beleidigt und erniedrigt haben soll. Bereits am 30. Juli dieses Jahres saß er dort wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung und des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat auf der Anklagebank. Doch er bestritt die Taten. Um den Sachverhalt klären zu können, ließ Richter Torsten Hoffmann das Verfahren damals aussetzen, um die ermittelnden Beamten aus Berlin beim nächsten Verhandlungstermin zu hören. Am Dienstag kamen nun weitere belastende Beweise ans Licht.

Doch was war eigentlich passiert? Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 23. Juli 2022 bis zum 5. September 2022 als Mitglied in einer großen Chatgruppe mit über 2000 Personen Posts verfasst zu haben, die sich gegen Homosexuelle und Transpersonen richten. Unter anderem bezeichnete er dort die Regenbogenflagge, als „widerlich und verachtenswert“. Er beschimpfte zudem Transpersonen und bezeichnete „diese Weltanschauung als Gotteslästerung“. Posts mit einem „widerlichen und abwertenden Inhalt“, wie es Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel auf den Punkt brachte. Zudem soll der Angeklagte im September 2022 in einem weiteren Post Bezug auf einen Nachrichtenartikel genommen haben, in dem er unter anderem „einen Strick für Politiker“ forderte, „die nichts hintereinander bekommen“.

Aufwendige Ermittlungen

Während der Angeklagte im Juli noch beide Nachrichten bestritt, gestand er am Dienstag, dass er den zweiten Post verfasst habe. „Aber das mit den homophoben Äußerungen war ich nicht“, sagte er. „Warum sollte ich so etwas sagen? Ich bin selbst mittlerweile in einer glücklichen Beziehung mit einer Transsexuellen.“ Das Problem: Handynummer, Account und Name stimmen eindeutig mit den Daten des Angeklagten überein. Zudem wurde die Nachricht unter demselben Pseudonym abgesendet, wie der regierungskritische Post. „Da muss jemand eine Twincard verwendet haben - oder ich wurde gehackt“, so der Angeklagte.

Doch Polizeibeamte des Landeskriminalamts in Berlin suchten sämtliche Betreiber und Internetseiten nach dem Namen oder Account des Angeklagten ab, verglichen die Posts mit seinen zuvor gesendeten Nachrichten. „Wir haben Ihren Account noch einmal auf links gedreht“, so Richter Torsten Hoffmann, der kurz darauf ein Video und eine Sprachnachricht abspielte, in der sich der 42-Jährige als Mitgründer der Telegram-Gruppe outete. „Das wird eindeutig Ihre Stimme sein“, so der Richter. „Ich glaube nicht!“, bestritt der Angeklagte die Tat weiterhin. Erst als der Richter den Ermittlungsbericht des LKAs verlas, der den Aufwand für die Ermittlungen noch einmal verdeutliche und die Oberamtsanwältin auf die zu drohende Strafe verwies, räumte der Angeklagte die Tat ein. „Ja, ich habe die Nachrichten geschrieben“, sagte er und versprach: „So etwas werde ich nie wieder machen.“

„Wir haben Ihren Account noch einmal auf links gedreht.“

Richter Torsten Hoffmann

Seine, wenn auch späte Einlassung sowie der Tatsache, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, wertete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zugunsten des Angeklagten. Dennoch: „Demokratie heißt, dass man auch andere Meinungen aushalten muss. Sie können eine andere Meinung haben, aber sie öffentlich zu machen, indem Sie andere Menschen erniedrigen und gegen sie hetzen, ist nicht okay“, mahnte die Oberamtsanwältin. „Meinungsfreiheit endet dort, wo die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden. Und Sie haben mit Ihren Äußerungen diese Grenze überschritten“, so auch Richter Torsten Hoffmann. Der verurteilte den Angeklagten am Ende zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro.

Mehr zum Thema