Bad Berleburg. In Bad Berleburg muss sich ein Angeklagter wegen zwei Taten im Jahr 2023 verantworten. Er soll das Mädchen ohne Körperkontakt missbraucht haben.

Ein 1998 geborener Angeklagter steht schon bald vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg, weil er einem zur Tatzeit 13-jährigen Opfer pornografische Bilder geschickt haben soll.

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Laut der Sprecherin des Landgerichtes Siegen, Richterin Franziska Herweeg, fanden die beiden Taten am 1. und 6. Mai 2023 statt. Im ersten Fall soll der Beschuldigte dem Mädchen ein pornografisches Bild via Snapchat auf deren Handy geschickt haben. Anschließend habe das Mädchen deutlich gemacht, dass sie dies nicht möchte. Doch schon fünf Tage später soll der Mann ihr dann insgesamt acht pornografische Fotos geschickt und sie auch angeschrieben haben - er habe also auf das Kind eingewirkt.

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Dieses Bild ist ein Symbolbild. Im Fall einer heute zwölfjährigen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, die missbraucht und mit elf Jahren Mutter wurde, greift der Anwalt des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft massiv an.
Von Lars-Peter Dickel, Jan Reinold und Michael Koch

Daraus leitet die Staatsanwaltschaft zwei Anklagepunkte ab: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der Besitz und das Versenden von pornografischem Material an Kinder. Für den ersten Anklagepunkt liegt der Strafrahmen bei einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Im zweiten Fall liegt er zwischen einer Geldstrafe und einer Haftstrafe von einem Jahr.

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Da der Fall vor dem Amtsgericht und einem Einzelrichter verhandelt wird, liegt der zu erwartende Strafrahmen bei maximal zwei Jahren Haft.