Siegen-Wittgenstein. Neben der zwölfjährigen Mutter soll auch deren Schwester (18) als Kind missbraucht worden sein. Anklage gegen leiblichen Vater und weiteren Mann.

Der Missbrauchsskandal innerhalb einer Familie im Kreis Siegen-Wittgenstein weitet sich aus: Der Fall eines elfjähriges Mädchen aus Siegen-Wittgenstein, das von seinem Stiefvater geschwängert wurde, ist nicht der einzige Missbrauchsfall. Neue Vorwürfe, die jetzt bekannt werden, sind schon seit Jahren aktenkundig: Demnach gibt es zwei weitere Beschuldigte sowie ein weiteres Opfer. Und es gibt einen familiären Zusammenhang mit dem Fall der heute zwölfjährigen Mutter und ihrem Stiefvater (37), der seit dem Wochenende in Untersuchungshaft einsitzt.

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In dem jetzt bekannt gewordenen älteren Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft Siegen dem 38-jährigen leiblichen Vater der Zwölfjährigen vor, deren ältere Schwester (18) im Kindesalter schwer sexuell missbraucht zu haben. Mitangeklagt ist in diesem Fall ein 37-jähriger weiterer Mann, der nicht zur Familie gehört.

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Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, Siegen

„Wir haben Anklage erhoben und das Verfahren an das Landgericht abgegeben.“

Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss

Die Staatsanwaltschaft Siegen bestätigt die Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 43 JS 1063/21. Die Vorwürfe gegen den leiblichen Vater wurden durch eine Anzeige im Jahr 2021 bekannt. „Wir haben Anklage erhoben und das Verfahren an das Landgericht abgegeben“, sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Patrick Baron von Grotthuss.

Stichwort Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe kommt nur in Betracht, wenn die freiwillige Mitarbeit der Familie gegeben ist.

Als Familienhelfer kommt eine sozialpädagogische Fachkraft in die Wohnung der Familie und unterstützt ganz konkret bei alltäglichen Problemen, bei Erziehungsschwierigkeiten und beim Umgang mit Ämtern und Behörden oder Konflikten in der Familie.

Wie oft die Familienhilfe zur betreuten Familie nach Hause kommt, wird individuell vereinbart. Ist intensive Unterstützung nötig, können Familienhelfer mehrmals pro Woche oder sogar täglich zu Besuch kommen. Geht es eher um Beratung, reichen vielleicht auch wöchentliche oder sogar nur monatliche Besuche.

Aktuell befindet sich die Anklage beim Landgericht Siegen noch in einem Zwischenverfahren: „Das Verfahren wird bei der Großen Strafkammer unter Az. 21 KLs 16/23 geführt. Die Anklage liegt vor, allerdings gibt es noch keinen Eröffnungsbeschluss des Gerichts und deshalb auch noch keine Termine“, erläutert das Landgericht Siegen.

Vergewaltigung und Kinderpornografie

Eine weitere Sprecherin des Landgerichtes, Richterin Edna Althaus, erläutert den genauen Anklagevorwurf, der aus insgesamt acht Taten besteht. Die ersten vier Taten gelten als schwerer sexueller Missbrauch an der eigenen Tochter. Bei der fünften Tat ist eine gemeinschaftliche Vergewaltigung angeklagt, weil das Opfer bereits 14 Jahre alt war. Mitangeklagt ist ein 37-Jähriger, der nicht zur Familie gehört. Für den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung lässt sich der Tatzeitraum zwischen 2018 und Anfang 2021 benennen. Bei den drei weiteren Anklagepunkten geht es um das Teilen kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte via Handy.

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Das jetzt bekannt gewordene, ältere Ermittlungsverfahren wirft die Frage auf, ob zwei mutmaßliche Missbrauchsfälle innerhalb einer Familie und über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren nicht früher hätten auffallen müssen. Nach Informationen dieser Redaktion ist das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein seit mehreren Jahren regelmäßig mit Familienhelfern in der Familie der beiden mutmaßlichen Opfer präsent gewesen.

Das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein wollte auf Nachfrage der Redaktion weder bestätigen, dass es in der Familie tätig geworden ist, noch mit welchen Hilfen dies geschehen ist. „Mit Blick auf die besonders schützenswerten Interessen der jungen Mutter und des Kindes bitte ich um Verständnis, dass das Kreisjugendamt darüber hinaus keine weiteren Auskünfte geben kann. Denn die Sorge um das Wohlergehen der jungen Mutter und des Kindes haben für das Jugendamt oberste Priorität“, beantwortet der Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein, Torsten Manges, die Anfrage der Redaktion. „Öffentliche Auskünfte zur persönlichen Situation der Familie jetzt und in der Vergangenheit sind dem aber nicht dienlich. Zudem lassen die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen Äußerungen des Kreises nicht geboten erscheinen.“ Weiter heißt es, der zuständige Dezernent, Thomas Wüst, betone, dass er als für das Jugendamt zuständiger Dezernent die juristische Aufarbeitung der Schwangerschaft des Kindes begrüße.