Erndtebrück. 34-jähriger Berleburger muss sich für schwere Körperverletzung am Erndtebrücker Bahnhof verantworten. Zunächst leugnet er die Tat jedoch.
„Ich habe dir gesagt, was passiert, wenn du meine Schwester schlägst!“ Mit diesen Worten soll der angeklagte 34-Jährige aus Bad Berleburg einem 16-jährigen Schüler unvermittelt ins Gesicht getreten haben. Der wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Berleburger erzählt vor Gericht jedoch eine andere Version der Tat.
Angeklagter will beleidigt worden sein
Am 22. April 2024 sei er mit seiner Freundin und einem weiteren Bekannten in Erndtebrück unterwegs gewesen, als er den Geschädigten auf einer Bank am Bahnhof sitzen sah. Die beiden kennen sich schon länger, da die Familien befreundet sind und der Schüler einige Monate im Elternhaus des Beschuldigten gewohnt hatte. Während dieser Zeit sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der Familie des Angeklagten und dem 16-Jährigen gekommen. Der Beschuldigte selbst wohnte auch zeitweise mit im Haus und war mit dem 16-Jährigen aneinander geraten. Im März 2024 zog der Junge aus, weil beide Seiten die Wohngemeinschaft nicht mehr weiterführen wollten. Auch wenn der Schüler sich häufiger aggressiv verhalten habe, meint der Beschuldigte, er habe „immer vernünftig mit dem Jungen geredet“. Laut dem 34-Jährigen sei er am Tattag nur zu dem Geschädigten gegangen, weil er ihn zufällig gesehen habe und mit ihm reden wollte. Der Schüler habe ihn direkt beleidigt und versucht, ihn zu schlagen. Während er dem Schlag auswich, so der Angeklagte, habe er selbst ausgeholt und den 16-Jährigen geschlagen. „Es ist ein beidseitiger Vorfall gewesen“, erklärt der 34-Jährige. Dass er den Geschädigten mit dem Fuß im Gesicht getroffen habe, verneinte er in seiner Aussage vorerst.
Beschuldigter ändert Schilderung der Tat
Der Geschädigte beschreibt die Tat anders: „Er hat auf einmal angefangen loszutreten.“ Er selbst habe nichts gesagt und die gesamte Zeit passiv auf der Bahnhofsbank gesessen. Nach dem Vorfall begab sich der Geschädigte in ärztliche Behandlung, laut ihm war sein Kiefer ausgerenkt und er litt mehrere Wochen unter den Schmerzen. Dem Angeklagten sei er seit dem Vorfall nicht mehr begegnet. Der einzige weitere Zeuge, der vor Gericht aussagen konnte, war ein 15-jähriger Freund des Geschädigten, der ebenfalls auf der Bank gesessen hatte. „Ich habe nur gesehen, dass er getreten wurde“, meint der 15-Jährige. Im Gegensatz zum Geschädigten gibt er an, der Tritt habe seinen Freund am Oberarm getroffen.
Nach der Aussage des Zeugen ändert der Angeklagte seine Version der Geschichte plötzlich: „Das habe ich ganz vergessen: Ich bin auf ihn drauf gefallen.“ Nun will er sich erinnern, bei seinem Schlag das Gleichgewicht verloren zu haben und dabei auf den Geschädigten gefallen zu sein. Beim Aufstehen habe er dem 16-Jährigen dann doch absichtlich einen Tritt gegen den Arm verpasst, diesen habe der Freund des Geschädigten dann wohl gesehen. Weil beide Begleitungen des Angeklagten nicht als Zeugen mit ihrer Aussage zur Verfügung standen, konnte niemand weiteres für Klarheit im Tathergang sorgen.
Nach dem späten Geständnis des Angeklagten stellten Richter und Staatsanwalt fest, dass es sich bei der Tat um vorsätzliche und nicht, wie es in der Anklage hieß, um gefährliche Körperverletzung handelt. Aus diesem Grund schlug die Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. Der Bad Berleburger muss nun eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen.