Bad Berleburg. 36-Jähriger leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wegen versuchter Körperverletzung stand er nun vor Gericht.

Weil er seine „Freiheit bis zum Tod verteidigen“ wollte und dabei einen Vollstreckungsbeamten tätlich angriff, muss sich ein 36-jähriger Bad Berleburger vor dem Amtsgericht verantworten.

Am 20. März 2024 rückten die Vollstreckungsbeamten aus, um ein fälliges Bußgeld von dem Angeklagten einzufordern. Gegen 12.35 Uhr trafen die Beamten an der Wohnung des Berleburgers ein und informierten ihn über den vorliegenden Haftbefehl. Der 36-Jährige machte sofort deutlich, die Zahlung des Bußgeldes nicht tätigen zu wollen und gleichzeitig seine Verhaftung mit Leib und Leben verhindern zu werden. Auf diese Ankündigung hin sahen sich die Beamten genötigt, Verstärkung zur Unterstützung anzufordern. Als der Angeklagte im Anschluss darüber informiert wurde, nun festgenommen zu sein, versuchte er erfolglos, seine Wohnungstür zu schließen. Die Polizisten konnten ihn zu Boden bringen und versuchten ihm Handschellen anzulegen. Hierbei kam es dann zu der vorgeworfenen Tat: Beim Versuch, sich aus der Fixierung zu befreien, gelang es dem Beschuldigten, einen der Polizisten „in den Schwitzkasten“ zu nehmen. Der Beamte erlitt keine Verletzungen und konnte sich durch einen Faustschlag aus dem Griff des 36-Jährigen befreien. Schließlich konnten dem Mann mithilfe mehrerer Polizisten Handschellen angelegt werden und er wurde abgeführt.

Zu seiner Gerichtsverhandlung erschien der Beschuldigte nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Gericht einen Strafbefehl. Der Beschluss sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und das Ableisten von 120 Sozialstunden vor, dem Angeklagten wird ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.

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