Bad Laasphe. Der Entwurf für den Kriterienkatalog für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist fertig. Vorerst bleibt er in der Schublade. Die Hintergründe.

Was ist der aktuelle Stand in Sachen Freiflächen-Photovoltaik? Erst Ende Juni hatte der Ausschuss für Bauen, Planen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg den Weg frei gemacht, damit die Stadtverwaltung mit der Planung von Vorrangzonen für Freiflächen-Photovoltaik beginnen kann. Und auch in Bad Laasphe kam das Thema vor wenigen Tagen erneut auf.

Während der Einwohnerfragestunde des Rates Anfang Juli hatte der frühere Puderbacher Ortsvorsteher, Klaus Schäfer, nach dem aktuellen Stand gefragt. Immerhin wurde bereits 2023 beschlossen, einen Kriterienkatalog für das Aufstellen von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten. Was ist daraus geworden?

Wie Bürgermeister Dirk Terlinden mitteilt, wurde ein möglicher Kriterienkatalog vom Arbeitskreis, dem jeweils ein Vertreter aus den Fraktionen und Mitarbeiter der Verwaltung angehören, erarbeitet. Auch die öffentliche Beschlussvorlage sei bereits erstellt. „Allerdings wurde unmittelbar vor der geplanten Veröffentlichung bekannt, dass zur gleichen Thematik ein initiierendes Bürgerbegehren vorbereitet wird“, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

„Von einer Beratung der Beschlussvorlage wurde daher zunächst in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden abgesehen.“ Und das hat einen guten Grund, denn wäre es zu einem Beschluss des Kriterienkataloges gekommen, „wäre innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss - unter Einbeziehung der Sommerferien - ein sogenanntes kassierendes Bürgerbegehren gegen diese Vorlage zwingend gewesen, über das der Rat dann zu entscheiden gehabt hätte.“

Das Bürgerbegehren

Zur Erklärung: Man unterscheidet bei einem Bürgerbegehren zwischen zwei Varianten - dem initiierenden und dem kassierenden Bürgerbegehren.

Bei einem kassierenden Bürgerbegehren „wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert“, wird der Prozess auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung NRW (lpb.nrw) erklärt.

Beim initiierenden Bürgerbegehren gehe es hingegen darum, etwas Neues zu erreichen. Dieses Ziel verfolgt laut Schäfer auch ein Teil der Puderbacher Bürger. In ihrem Bürgerbegehren gehe es ihnen darum, dass der Rat der Stadt Bad Laasphe einen Grundsatzbeschluss fasst, im Außenbereich planerisch nicht tätig zu werden, damit dort keine Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können.

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Kompliziert werde es dann, wenn ein initiierendes Bürgerbegehren bereits gestartet wurde und der Stadtrat anschließend eine andere Beschussvorlage in der gleichen Angelegenheit behandelt. In diesem Fall wäre ein neues kassierendes Bürgerbegehren gestartet worden, sagt auch Joachim Schäfer, Sprecher der Initiative. 

Damit sich beide Seiten - sowohl Stadtverwaltung als auch die Initiative nicht zweimal die Arbeit machen, habe man sich darauf geeinigt, abzuwarten.

Zum Ortstermin im Februar 2023 in Puderbach auf der „Muckenwiese“ kommen viele Einwohner, um über die geplante Freiflächen-PV-Anlage zu diskutieren. 
Zum Ortstermin im Februar 2023 in Puderbach auf der „Muckenwiese“ kommen viele Einwohner, um über die geplante Freiflächen-PV-Anlage zu diskutieren.  © WP | Lars-PeterDickel

Das bestätigt auch die Stadt Bad Laasphe: „Um dieses Szenario zu vermeiden wurde mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens vereinbart, den Zeitpunkt der Antragstellung für die Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens so zu wählen, dass die regulären Sitzungstermine des nächsten Rates fristwahrend (innerhalb von 8 Wochen) erreicht werden können.“ Erst danach beginnt die Unterschriftensammlung. Aktuell geht Schäfer davon aus, im September/Oktober mit der Sammlung zu starten.

Hintergrund der PV-Debatte

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Photovoltaik Ausbau bis zum Jahr 2030 auf 18 bis 24 Gigawatt zu verdreifachen bzw. zu vervierfachen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen PV-Anlagen nicht nur auf Dächern, sondern auf weitere geeigneten Flächen errichtet werden. Mit den Ergebnissen der „Agri-PV Studie“ des Kreises Siegen-Wittgenstein wurden drei verschiedene Szenarien zur Ausweisung von geeigneten Potentialflächen vorgestellt, um den Kommunen eine Entscheidungsgrundlage anhand von allgemeinen Informationen zu verschaffen. Die Entscheidungshoheit liegt schlussendlich bei den Kommunen.

Wie viele Unterschriften benötigt werden, richtet sich nach der Gemeindegröße. „In Bad Laasphe sind etwa 1000 Unterschriften notwendig“, erklärt Schäfer.

Er selbst ist positiv gestimmt, genug Unterschriften zu erhalten. „Ich glaube, dass es uns gelingt, hinreichend viele Laasphe zu motivieren, unser Anliegen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Das ist längst kein Puderbacher Ding mehr“, sagt er und betont: „Wir wollen nicht, dass keine PV-Anlagen gebaut werden. Ich bin selbst Mitglied in der Energiegenossenschaft. Aber sie sollten nicht auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden.“

Die Ziele der Initiative

Schäfer verweist dabei auf die Gemeinde Erndtebrück. „Erndtebrück hat schon 2023 mit 20 zu 1 Stimmen beschlossen, im Außenbereich des Gemeindegebiets keine Freiflächen-PV-Anlagen zuzulassen“; so Schäfer. Stattdessen solle man lieber die Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen im Stadtgebiet vorrangig sehen. „Wir unterstützen selbstverständlich den weiteren Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und anderen bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen.“

Wie das Ergebnis des Bürgerentscheids ausfallen, wird sich in den kommenden Monaten nun zeigen. „Wir engagieren uns in einer konkreten Sachfrage, die alle Laaspher Bürger angeht. Wir sind dabei weder rechts noch links, sondern einfach nur Pro-Laasphe. Wir wünschen uns, dass die Angelegenheit von allen Beteiligten sachlich und in fairer Weise ausgetragen wird“, so Schäfer.

Was das Erstellen eines Kriterienkatalogs betrifft, so gab es im politischen Raum bereits 2023 eine Mehrheit dafür, dass die Stadt Bad Laasphe einen solchen aufstellen sollte, mit dem geeignete Flächen im Stadtgebiet für Photovoltaik definiert werden sollen, um einen sogenannten „Wildwuchs“ zu verhindert.