Bad Berleburg. Mann aus Bad Laasphe versucht Verhandlung mit einer Totalfälschung aus dem Internet zu umgehen. Das hat Konsequenzen.
Ein 34-Jähriger aus Bad Laasphe musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten, weil er nicht zu seiner Berufungsverhandlung erschienen war und stattdessen eine gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingesendet hatte.
Krankschreibung per E-Mail eingeschickt
Der Angeklagte hatte im August 2023 Berufung gegen sein Urteil eingelegt, war dann aber zum Verhandlungstermin nicht erschienen. Am Morgen des Termins sendete er per E-Mail eine Arbeitsunfähigkeitserklärung ein, bei der es sich um eine Totalfälschung handelte.
„Ich hatte keinen Mut, ich habe mich geschämt“, erklärt der Bad Laaspher sein Verhalten. Er habe am Morgen vor dem Verhandlungstermin im Internet geschaut, wie er den Termin umgehen könnte. Dabei sei er auf eine Webseite gestoßen, die Arbeitsunfähigkeitserklärungen ausstellt. „Ich habe das nicht gefälscht, ich war nur so dumm darauf reinzufallen“, meint der Angeklagte. Er hatte gedacht, die Krankschreibung sei rechtens. Dass die Fälschung dann aufflog könne man „als Karma“, wegen seines Fehlverhaltens bezeichnen.
Einspruch zurückgezogen
Richter Torsten Hoffmann schlug der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten daraufhin vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen würde. Auf Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt und die Strafe aus dem vorherigen Strafbefehl geltend gemacht. Der Angeklagte erhielt eine dreimonatige Bewährungsstrafe und 120 Sozialstunden. „Es ist immer sehr schön, wenn jemand sein Fehlverhalten einsieht“, schlussfolgerte Richter Torsten Hoffmann.