Wittgenstein. Seit dem 7. Dezember gibt es die Bescheinigung vom Arzt wieder per Anruf: Für Wittgensteiner Praxen und Patienten eine Riesenentlastung.
Husten, Schnupfen, Erschöpfung: Wer aufgrund eines grippalen Infekts eine Krankschreibung für seinen Arbeitgeber benötigte, musste bis vor kurzem noch zu seinem Hausarzt in die Praxis gehen. Das sorgte vielerorts für lange Warteschlagen. Seit dem 7. Dezember jedoch gibt es die Krankschreibung wieder per Telefon. Bereits während Corona war dies möglich. Nun gilt diese Regelung bei leichten grippalen Infekten dauerhaft, wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage mitteilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hatte dies beschlossen - aus mehreren Gründen. Doch wie finden heimische Ärzte die Regelung? Die Redaktion hat sich umgehört - und ein eindeutiges Fazit erhalten.
Grundsätzlich gilt: Patienten, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können von ihrem Hausarzt bis zu fünf Tage per Anruf krankgeschrieben werden. Die „Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist“, heißt es. Eine Verlängerung der Krankschreibung per Telefon hingegen ist nicht möglich. „Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden“, so die Bundesreierung. Ein weiteres Kriterium für die Krankschreibung via Telefon: Der Patient muss der Praxis bekannt sein.
Beschlossen wurde die neue Regelung vor allem, um die Arztpraxen zu entlasten und gleichzeitig einer Ansteckung durch die jeweiligen Patienten vorzubeugen. Eine Regelung, die auch viele Ärztinnen und Ärzte in Wittgenstein sehr begrüßen. „Wir sind dankbar für diesen Schritt, der längst überfällig war“, so Dr. Annia Röhl, die gemeinsam mit Dr. Oliver Haas die Gemeinschaftsparxis Haas und Röhl in Erndtebrück betreibt. Die telefonische Krankschreibung sei in der Region ein großes Thema. „So können wir es vermeiden, dass die Patienten hier hustend in der Praxis sitzen und eine Ansteckung vermeiden.“ Eine Krankschreibung auf unbürokratischem Wege - für die Ärztin eine enorme Entlastung im Praxisalltag. Das bestätigt auch der Feudinger Arzt Frank Leyener. „Es ist eine sinnvolle Regelung - die sowohl für das Praxisteam wie auch für die Patienten eine Entlastung ist.“ Nachteile sehe der Feudinger dabei keine.
Dass die Vorteile überwiegen, findet auch Dr. Helga Roessiger aus Bad Berleburg. „Das ist ein großes und wichtiges Thema bei uns“, sagt sie „und wir sind froh, dass dies wieder möglich ist.“ Schon während der Corona-Pandemie waren Krankschreibungen per Telefon möglich. Anders als damals gilt dies nun aber nur bei leichten Atemwegserkrankungen. „Wenn wir merken, dass da doch etwas Schlimmeres hintersteckt, lassen wir die Patienten jedoch in die Praxis kommen“, so Dr. Roessiger und ihre Wittgensteiner Kollegen. Neben der Ansteckungsgefahr durch Patienten mit grippalen Infekt, sei auch der Weg in die Praxis ein guter Grund für eine telefonische Krankschreibung. „So ersparen wir dem Patienten den Weg und er kann die Zeit nutzen, um sich zuhause auszuruhen.“ Das unterstreicht auch Dr. Holger Finkernagel aus Berleburg: „Gerade jetzt wo es kalt und nass draußen ist, können sie sich im Trocken und Warmen auskurieren.“ Er selbst habe - wie seine Kollegen auch - schon mehrere Patienten per Telefon krankgeschrieben. „Ich schreibe sie in der Regel jedoch nur für drei Tage per Telefon krank“, so Finkernagel. „Wenn es bis dahin nicht besser geworden ist, bitten wir den Patienten, vorbei zukommen, damit man ihn eventuell abhören kann.“ Nachteile sieht auch er kaum. „Natürlich mag sich der ein oder andere fragen, ob das auch glaubwürdig ist, was der Patient sagt, aber man hört oft bereits am Telefon, dass jemand erkältet ist“, sagt er. Und: „Wir können sowieso nur diejenigen per Telefon krankschreiben, die uns als Patienten bekannt sind.“