Arfeld/Bad Berleburg. In Bad Berleburg werden deutlich mehr Windkraftanlagen geplant. Zu den vier Anlagen am Prenzenberger Kopf, könnten mindestens elf dazukommen.

Die Fundamente für vier Windkraftanlagen auf dem 665 Meter hohen Prenzenberger Kopf werden gegossen. Die Eder Energy GmbH aus Bad Laasphe ist ihrem Ziel ein großes Stück näher gekommen. Das war aber bei weitem kein „Selbstläufer“. Die Stadt Bad Berleburg hat lange gegen den Vollzug einer Baugenehmigung gekämpft, die Investor Ludwig Ferdinand zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg durch den Kreis Siegen-Wittgenstein erteilt worden ist.

Dann allerdings fällte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in Arnsberg eine Entscheidung im Eilverfahren – gegen die Stadt. Diese juristische Niederlage hat weitreichende Folgen. Wie eine Recherche dieser Zeitung beim Kreis Siegen-Wittgenstein offenlegt. Aktuell werden deutlich mehr als die vier Windräder der Eder Energy GmbH aus Bad Laasphe geplant

Ohrenbach/Prenzenberger Kopf

„Die Firmen Krug Energie GmbH & Co. KG aus Münchhausen und Eurowind GmbH aus Hamburg haben einen Antrag für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen im Bereich „Ohrenbach“ in den Gemarkungen Arfeld, Berleburg, Dotzlar und Schwarzenau, nördlich der Ortslage Arfeld, eingereicht. Die Anlagenstandort befinden sich in enger räumlicher Nähe zu den bereits genehmigten und im Bau befindlichen viel Windkraftanlagen der Firma Eder Energy GmbH. Derzeit können noch keine Angaben dazu gemacht werden, bis wann eine Entscheidung über den Antrag herbeigeführt werden kann“, erläutert Jana Göbel von der Pressestelle des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Weidenhausen, Dotzlar und Hemschlar,

Prenzenberger Kopf Windanlagen Standort III Runde Pöppel
Prenzenberger Kopf Windanlagen Standort III Runde Pöppel © Hans Peter Kehrle | Hans Peter Kehrle

Und weiter geht es auf der anderen Seite: „Die Firma WWU Wind GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in den Gemarkungen Weidenhausen, Dotzlar und Hemschlar, nordöstlich der Ortslage Sassenhausen im Bereich „Sassenkopf“. Hierzu wurde bereits ein auf ausgewählte planungsrechtliche Aspekte beschränkter positiver immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid erteilt, gegen den die Stadt Bad Berleburg aber Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben hat. Derzeit können keine Angaben dazu gemacht werden, wann mit einem Fortgang des gerichtlichen Verfahrens zu rechnen ist. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, wann der Investor einen vollständigen Genehmigungsantrag einreichen wird.“

Aue und Wingeshausen

„Es liegen Informationen von einem namentlich noch nicht zu nennenden Investor vor, der die Möglichkeiten zur Errichtung eines Windparks in einem Gebiet nördlich der Ortslagen Aue und Wingeshausen prüft. Nähere Informationen zur Art und Anzahl von Windkraftanlagen, zu genauen Standorten oder zu der Frage, ob tatsächlich und ggf. wann mit der Vorlage eines immissionsschutzrechtlichen Antrages zu rechnen wäre, liegen nicht vor“, berichtet Göbel für den Kreis.

Grenzgebiet zwischen Berghausen und Erndtebrück

„Letztlich wurde in diesem Monat Kenntnis davon erlangt, dass namentlich noch nicht zu nennende Investoren einen Windpark in den Bereichen „Gutes Wasser“ und “Kilbe“ planen, wovon sowohl Flächen im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, als auch Flächen im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück betroffen sein könnten. Nähere Informationen zur Art und Anzahl von Windkraftanlagen, zu genauen Standorten oder zu der Frage, wann ggf. mit der Vorlage eines immissionsschutzrechtlichen Antrages zu rechnen wäre, liegen auch hier noch nicht vor“, heißt es aus Siegen.

Juristische Vorgeschichte

Transparent in Arfeld gegen Windpark Ohrenbach Prenzenberger Kopf
Transparent in Arfeld gegen Windpark Ohrenbach Prenzenberger Kopf © WP | Unbekannt

Bad Berleburg hatte in der Vergangenheit mehrfach Bauanträge für Windkraft abgelehnt und auf ihre bestehende Vorrangzone „Osterholz“ bei Sassenhausen verwiesen. Die aber erfüllt verschiedene Voraussetzungen nicht. Zum Beispiel ist sie gemessen an der Größe der Stadtfläche zu klein, um Windkraft „substanziell Raum zu gewähren“.

Das aber war für das Verwaltungsgericht nicht allein ausschlaggebend. Die Stadt hatte unter anderem auch argumentiert, dass man eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung benötige. Das Gericht aber hielt entgegen, dass die vier geplanten Anlagen gemeinsam eine Windfarm seien und man deshalb nur auf den Standort bezogene Gutachten benötige.

Eilverfahren verloren

Mit diesem Urteil hatte die Stadt Bad Berleburg so nicht gerechnet. Allerdings blieb noch eine Möglichkeit offen: Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes könnte beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Diese Option hielt sich die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit der Politik offen. Eine weitere Möglichkeit war es, die Klage beim Verwaltungsgericht zurückzuziehen. Hintergrund für dieses Vorgehen wäre, dass die Entscheidung im Eilverfahren in der Regel den Ausgang im Hauptsacheverfahren vorweg nimmt – und die Stadt auf diese Weise Geld für Anwalts- und Gerichtskosten sparen könne.

Allerdings sicherte sich die Kommune vor Ablauf der Frist am 10. August 2020 erneut eine Verlängerung: „Die Stadt Bad Berleburg hat durch ihren Fachanwalt beim Verwaltungsgericht Arnsberg angeregt, die Frist auf Anfang Oktober zu verlängern, um das weitere Vorgehen mit den zuständigen politischen Gremien in der kommenden Plenarwoche noch einmal abzustimmen. Auf diese Weise soll selbiges auf eine breite Basis gestellt werden. Das Gericht hat bereits grundsätzlich signalisiert, diesem Vorschlag folgen zu können.“ Erst am 5. November folgte dann die endgültige Entscheidung des Rates, „das tote Pferd nicht mehr zu reiten“, wie es hinter vorgehaltener Hand hieß. Gleichzeitig aber behielt die Mehrheit des Rates ihre ablehnende Haltung bei.

Politik positioniert sich eindeutig

Und in den Haushaltsreden am Ende des Jahres spielte die Windkraft erneut eine wesentliche Rolle: So sorgt sich CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Schneider um das Landschaftsbild mit Blick auf den Regionalplan: Demnach seien bis zu 180 Windkraftanlagen allein auf Bad Berleburger Stadtgebiet möglich. „Würde dies verwirklicht, wäre das Landschaftsbild rund um Bad Berleburg ein völlig anderes. Aus der natürlichen Landschaft würde ein industriell geprägtes Energiegewinnungsland, aus dem Land der 1000 Berge würde ein Wattland der Windräder und 380-kVolt-Leitungen. Auch wir verschließen uns nicht dem Ausbau erneuerbarer Energien, aber doch bitte mit Augenmaß und Akzeptanz für die kommunalen Besonderheiten.“

Und auch Andreas Meinecke und Iris Gerstmann von der SPD formulierten: „Wir sehen den Regionalplan-Entwurf und die daraus zu erwartenden Auswirkungen auf unsere Stadt und unseren Ortschaften als sehr besorgniserregend an.“

Und auch die UWG positionierte sich eindeutig: „Windräder stehen im krassen Gegensatz zum Premium-Wanderort. Dass eine politische Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat, das Eilverfahren nicht weiter zu verfolgen, betrachten wir als Fehler“, sagt Marion Linde.

Klaus Dieter Lege von der AfD bezieht ebenfalls Stellung: Er nennt den Windradbau eine „drohende Industrialisierung der Wittgensteiner Landschaft“.