Siegen. Der Bundestagswahlkampf nimmt so langsam Fahrt auf, inzwischen hängt auch Wahlwerbung. In der Siegener Innenstadt überwiegend regelwidrig.

So langsam nimmt der Bundestagswahlkampf etwas Fahrt auf. Einen Monat vor dem Termin hängen dann doch ziemlich viele Wahlplakate, ziemlich viele in der Siegener Innenstadt - eben da, wo ziemlich viele Leute unterwegs sind. Und ziemlich viele hängen nicht regelkonform. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, finden die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung das eher nicht so gut.

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Die Regeln fürs Plakatieren sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Regeln werden meist erlassen mit Blick auf die Sicherheit und auch die Optik. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags: „Um eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch ‚wildes Plakatieren‘ zu verhindern und um einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten, können die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsort von der zuständigen Behörde bestimmt werden.“

Wahlwerbung in Siegen: Rund ums Rathaus Oberstadt sind Plakate untersagt

Die entsprechenden Regeln hat die Stadt Siegen an alle Parteien und Personen geschickt, die zur Bundestagswahl antreten und für sich und ihre politischen Ziele werben möchten. Die müssen es beantragen, wenn sie Wahlwerbung aufhängen möchten, die Stadt erteilt dann schriftlich eine Sondernutzungserlaubnis - unter der Voraussetzung, dass bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Wahlplakate Siegen
Regel zur Wahlplakatierung in Siegen: „Die Wahlplakate sind mit Kunststoffkabelbindern an den Masten sicher - insbesondere gegen Abrutschen - zu befestigen.“ © WP | Hendrik Schulz

Dazu gehören zum Beispiel: Keine Wahlplakate an Bäumen, Straßenschildern, Verkehrszeichen und -ampeln oder Fußgängerschutzgeländern und nicht an Kreuzungen und Einmündungen, an Bahnübergängen und am Kurveninnenrand. Außerdem: Nicht mehr als zwei Doppelplakate pro Laternenmast. Plakate sicher befestigen, damit sie nicht abrutschen. Weil im Rathaus Oberstadt das Briefwahlbüro eingerichtet ist, darf im Umkreis von 50 Metern keine Wahlwerbung aufgehängt werden, das betrifft den gesamten Bereich um Nikolaikirche, Fissmer-Anlage und Rathaus entlang der Straßen Markt, Neumarkt und Kornmarkt.

Wahlplakate Siegen
Regel für Wahlplakatierung in Siegen: Die Parteien sind verpflichtet, die durch ihre Wahlplakate entstandenen Verunreinigungen zu beseitigen. © WP | Hendrik Schulz

Bei so gut wie allen Vorgaben gibt es diverse Beispiele für Verstöße; so gut wie alle in Ober- und Unterstadt befestigten Wahlplakate verstoßen aber gegen eine Regel: An Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen müssen sie in mindestens 2,50 Metern Höhe aufgehängt werden; an Fahrbahnen 4,50 Meter hoch. Was insbesondere bei Bürgersteigen so gut wie nie der Fall ist und gerade in der Oberstadt mit ihren teils engen Gehwegen durchaus zu Engstellen führen kann. Und was den Mindestabstand zum Briefwahlbüro angeht: Ziemlich direkt am Rathaus hingen zumindest bis Mittwoch vor allem Plakate des BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) an umliegenden Straßenlaternen.

Siegen: Stadt darf Wahlplakate nicht einfach wegwerfen - sie gehören den Parteien

Zudem sind die Personen und Parteien auch dafür verantwortlich, Verunreinigungen zu beseitigen, die durch Wahlplakate entstanden sind. Die Werbung abzureißen, zu beschädigen oder zu übermalen, ist Sachbeschädigung und folglich verboten, kommt aber bereits nicht selten vor - womöglich auch, weil sie in der Siegener Innenstadt durch die geringe Höhe einfach sehr gut erreichbar sind für diejenigen, die es auf Beschädigungen abgesehen haben. In der Praxis bleibt die Entsorgung von zerstörten Plakaten, oder vielmehr deren Überresten, dann häufig bei der Stadtreinigung.

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Wie oft auch das Abhängen nach der Wahl. Bis 9. März müssen die Plakate verschwunden sein, einschließlich Befestigungsmaterial. Passiert das nicht, werden die Verantwortlichen aufgefordert, diese binnen zwei Tagen zu entfernen, sonst drohe ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wegschmeißen darf die Stadt die Plakate nicht - sie sind Eigentum der Parteien.

Wahlplakate in Siegen
Die Vorschriften bezüglich der Wahlplakate in Siegen haben eigentlich alle Parteien missachtet. © WP | Florian Adam