Siegen. Wahlplakate zu lange hängen lassen ist ordnungswidrig. Wer für Rechtsstaatlichkeit stehen will, muss sich daran messen lassen. Ein Kommentar.

Gibt eine Partei, die für sich in Anspruch nimmt, für Recht und Ordnung zu stehen, ein glaubwürdiges Bild ab, wenn sie sich nicht an Recht und Ordnung hält? Vergessen, Wahlplakate abzuhängen – kann passieren, nimmt auch keiner krumm. Aber eine solche Vielzahl? Oder keine Lust? Keine Leute, die helfen? Kein Geld für den Hubsteiger, mit dem sie hochgehängt wurden? Oder gezielte Provokation?

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Es ist kein Geheimnis, dass in manchen Gegenden AfD-Plakate absichtlich nicht entfernt wurden. Und dass die Partei versuchte, gerichtlich gegen die Rechnung der Kommunen vorzugehen, wohl in der Hoffnung, dass die irgendwann entnervt aufgeben würden. Denn eigentlich haben Verwaltungen besseres zu tun. Und war vernünftiges Haushalten nicht auch immer ein Kernanliegen der AfD?

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So oder so: Kein glaubwürdiges Bild für eine Partei, die öffentlich beteuert, für Rechtsstaatlichkeit einzustehen, keineswegs rechtsextrem zu sein – und auch und gerade in Siegen betont, konservativ-konstruktive Zusammenarbeit anzubieten.

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