Kreuztal/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Eilanträge gegen die „Besitzeinweisungen“ im Heestal ab. Fünf Klagen stehen weiter im Raum.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Eilanträge gegen die Besitzeinweisungen im Heestal abgelehnt. Damit hat Amprion freie Hand, über die Grundstücke an der Höchstspannungs-Stromtrasse zu verfügen.
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Eine Begründung für die Entscheidung ist den fünf klagenden Grundstückseigentümern, darunter die Stadt Kreuztal, noch nicht zugegangen. Die Bezirksregierung hatte die Besitzeinweisung, ein Vorgriff auf die Enteignung, auf Antrag des Netzbetreibers Amprion vorgenommen. Amprion wollte Anfang Dezember mit Rodungsarbeiten beginnen, hatte diese aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vorigen Jahr den Planfeststellungsbeschluss für die 380-kV-Leitung bestätigt, die vom Umspannwerk Altenkleusheim über Kreuztal, durch das Heestal, die Trupbacher Heide und Oberschelden nach Mudersbach führt. Für rechtswidrig erklärte das Gericht allerdings den Teil des Planfeststellungsbeschlusses, der Baurecht für ein Umspannwerk auf der Dänischen Wiese gegenüber von Schloss Junkernhees schaffen sollte.
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Stromtrasse Kreuztal: Haselmaus im Winterschlaf
Bürgerinitiative und Stadt haben sich zwischenzeitlich an die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg gewandt. Sie vertreten die Auffassung, dass der kurzfristige Baubeginn, mit dem der Vorgriff auf die Enteignung begründet wird, gar nicht möglich ist, weil geschützte Arten wie Fledermaus und Haselmaus bisher nicht erfolgreich umgesiedelt worden seien. Die Tiere befinden sich mittlerweile im Winterschlaf, der – so die gesetzliche Grundlage – nicht gestört werden darf. Ansgar Klein, einer der Sprecher der Bürgerinitiative, setzt nun auf Naturschutzbehörde und das Hauptsacheverfahren gegen die Besitzeinweisungen: „Die Klagen sind nicht abgewiesen.“ Eine aufschiebende Wirkung, die die Arbeiten an der Leitungstrasse stoppen würde, haben sie allerdings nicht.
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