Siegen. Über längere Zeit verkauft eine Siegenerin Drogen - auch harten Stoff, Kokain und Heroin. Dass sie erwischt wird, hält sie nicht auf: Sie ändert ihre Methoden.

Das Landgericht Siegen verurteilt am Dienstag, 17. Dezember, eine Frau wegen mehrfachen Handels mit Betäubungsmitteln zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Seit 2023 hat die Angeklagte nach Überzeugung der Kammer neben Cannabis auch größere Mengen Heroin und Kokain in Umlauf gebracht.

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Bereits im Februar 2024 wurde die Angeklagte erstmals am Roten Platz in Kreuztal von der Polizei kontrolliert. Die Beamten hatten einen Hinweis auf einen Drogenhandel erhalten. Die Frau hatte zwei Gläser mit Cannabis ausgehändigt. Insgesamt trug sie etwa 80 Gramm Cannabis bei sich. Außerdem wurden in ihrem Auto über 500 Gramm Heroin und weitere 310 Gramm Marihuana gefunden. Die Drogen, Bargeld und ihr Telefon wurden von der Polizei sichergestellt. Sie wurde nicht festgenommen.

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Die Angeklagte habe den Drogenhandel jedoch nicht eingestellt, sondern lediglich andere Maßnahmen ergriffen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Frau zwei weitere Personen zwischengeschaltet, sich ein neues, in ihren Augen unauffälligeres Auto und mehrere Mobiltelefone angeschafft hatte. Für den Staatsanwalt zeugte dies von einer „gewissen kriminellen Energie“. Nach der ersten Festnahme war die Angeklagte ins Visier der Polizei geraten und es wurden im Rahmen der Ermittlungen auch Observationsmaßnahmen durchgeführt. 

Eine weitere Tatserie ereignete sich zwischen 14. und 17. Juni. Die Angeklagte wurde erneut beim Verkauf von Drogen erwischt. Insgesamt konnte die Polizei im Auto und in der Wohnung der Angeklagten rund 8000 Euro, insgesamt drei Mobiltelefone sowie mehrere hundert Gramm Drogen sicherstellen. Da die 50-Jährige zum Tatzeitpunkt keine Sozialleistungen bezog, ging das Gericht davon aus, dass alle gefundenen Geldbestände aus Drogengeschäften stammten. Im Laufe des Verfahrens wurde ihr der Handel mit Betäubungsmitteln wie Heroin, Kokain und Morphinen in fünf Fällen sowie der Handel mit Cannabis in vier Fällen vorgeworfen. Sie selbst habe nur Cannabis und selten Kokain konsumiert. 

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Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, da die Angeklagte nicht vorbestraft sei und die Taten zwar eingeräumt habe - aber erst auf Nachfrage. Es gebe zwar mildernde Umstände, die aber bei weitem nicht so zu berücksichtigen seien wie die strafverschärfenden. Die Verteidigung bot vier Jahre an, da die Angeklagte erst in fortgeschrittenem Alter kriminell geworden sei und dies nur aus einer finanziellen Notlage heraus getan habe. 

Die Angeklagte beteuerte in ihrem letzten Wort, wie sehr sie sich für die Tat schäme und dass sie sie aus Verzweiflung begangen habe, da sie Schulden hatte. Im Jahr 2020 eröffnete die Frau mit ihren Ersparnissen einen Imbiss, da sie arbeitslos geworden war, aber wegen der Corona-Pandemie lief das Geschäft nicht wie erhofft. Seit 2022 war die Angeklagte wieder arbeitslos und begann, mit Drogen zu handeln, um ihre Schulden zu bezahlen. Sie ist alleinerziehend und hat einen Sohn. „Er steht hinter seiner Mutter, die ihn immer finanziell vor einem solchen Leben geschützt hat“, sagte der Verteidiger. „Der Sohn arbeitet und würde seine Mutter unterstützen.“ Die Angeklagte räumte mehrfach ein, dass sie sich immer von ihren Taten distanziert habe und diese nur aus psychischen Problemen und Existenzsorgen begangen habe. 

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Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und sechs Monaten. Das Gericht befand die 50-Jährige des Handels mit Betäubungsmitteln in insgesamt acht Fällen für schuldig. Die Angeklagte legte zwar ein Geständnis ab und machte auch Angaben zu dem niederländischen Dealer, von dem sie das Kokain und Heroin bezog, doch wurde ihr neben der großen Menge an Betäubungsmitteln auch der relativ lange Tatzeitraum von Mai 2023 bis Juni 2024 belastend ausgelegt. 

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