Siegen/Sankt Augustin. Reisende müssen sich darauf einstellen, im Hauptbahnhof Siegen durchsucht zu werden: Die Bundespolizei will im „Weihnachtsverkehr“ verstärkt Präsenz zeigen.

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Verfügung, die auch für den Siegener Hauptbahnhof gilt, soll Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Verkehrsräumen gewährleisten, die zur Anreise zu den Weihnachtsmärkten stark genutzt werden, heißt es von der Behörde.

+++ Immer auf dem Laufenden mit WhatsApp: Hier geht‘s zum Kanal der Lokalredaktion Siegen +++

Vorfälle wie in Solingen und auch im Umfeld des Siegener Stadtfestes zeigen, dass solche Maßnahmen zur Verhinderung des Mitführens gefährlicher Gegenstände „im Zusammenhang mit Veranstaltungen essentiell sind“, so die Bundespolizei. Bahnhöfe seien insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten stark frequentiert, Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Laut Bundespolizei ist die Zahl dieser Delikte auf hohem Niveau und 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen.

+++Mehr Nachrichten aus Siegen und dem Siegerland finden Sie hier!+++

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 15. November, 14 Uhr bis Montag, 23. Dezember, 24 Uhr, an insgesamt 26 Bahnhöfen in NRW; werktags von 14 bis 23 Uhr sowie durchgehend das ganze Wochenende. Sie betrifft sämtliche Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive Gleisanlagen. Die Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen an: „Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.“ Verstöße können mit Platzverweis, Bahnhofsverbot und Beförderungsausschluss oder Zwangsgeld geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen strafrechtliche Konsequenzen. Das Mitführverbot umfasst Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (beispielsweise Messer, Beile und Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen und alle anderen Objekte, mit denen erhebliche Verletzungen zugefügt werden können.