Siegen. Mann (62) aus Kreuztal steht vor Gericht: Er soll Mädchen im Bus von Siegen nach Netphen sexuell belästigt haben. Nun wurde ein Urteil gefällt.
Das Amtsgericht Siegen hat am Donnerstag einen Mann aus Kreuztal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt. Für Richterin Dr. Grüttner ist erwiesen, dass der Angeklagte vier Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren unsittlich berührt hat. Im Zeitraum von März 2019 bis August 2020 hat der heute 62-Jährige die Mädchen demnach in fünf Fällen sexuell belästigt.
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Unter Alkoholeinfluss in den Bus von Siegen nach Netphen
Die Berührungen sind der Anklage nach alle im dichten Gedränge eines Busses geschehen. Der Kreuztaler habe sich den Mädchen jeweils genähert und im Intimbereich oder am Gesäß über mehrere Minuten berührt. Die Jugendlichen wehrten die Berührung des Angeklagten laut Anklage ab. Der Mann ließ aber nicht von ihnen ab.
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Der Angeklagte, der tadschikischer Staatsangehöriger ist, erklärt die Vorfälle zunächst damit, dass er zuvor Alkohol getrunken und sich dadurch nicht unter Kontrolle gehabt habe. Er sei normalerweise nicht so, teilt der 62-Jährige über seine Dolmetscherin mit. Er habe an diesem Vormittag Alkohol getrunken. Nach eigener Aussage ist der Kreuztaler arbeitslos, wohnt bei seinem Sohn und fährt regelmäßig zum Zeitvertreib mit dem Bus zwischen Siegen und Netphen.
Mutter schilder vor Gericht in Siegen: Mädchen leidet immer noch an Panikattacken
Anstelle des hauptbetroffenen Mädchens schildert ihre Mutter, wie sehr die zwei Vorkommnisse im Bus die Jugendliche nach zwei Jahren noch immer belastet. Sie berichtet von Schlaf- und Essstörungen, von wiederkehrenden Panikattacken, unter denen ihre Tochter leide. Es falle ihrer Tochter oft schwer, zur Schule zu gehen.
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Auf Anraten der Richterin zieht sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger kurzzeitig zur Besprechung zurück, um darüber zu beraten, ob er die Tat gestehen soll. Schließlich gesteht der Kreuztaler, die Mädchen unter Alkoholeinfluss sexuell belästigt zu haben. Weiterhin verweist er darauf, sich nicht unter Kontrolle gehabt zu haben und betont wiederholt, dass ihm die Tat leid tue.
Siegener Gericht verurteilt Angeklagten zu fünf Monaten Gefängnis – aber...
Das Geständnis erkennt die Richterin dem Angeklagten zwar mildernd an, doch seiner Erklärung für die Tat folgt sie nicht. Das Gericht verurteilt den Kreuztaler wegen sexueller Belästigung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten, die auf drei Jahre Bewährung zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus soll er ein Schmerzensgeld von 500 Euro an die Hauptgeschädigte und jeweils 300 Euro an die drei anderen Geschädigten zahlen.
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Nach Überzeugung der Richterin handelte es sich bei den Vorfällen nicht um ein „zufälliges Zusammenstoßen“, sondern eine zielgerichtete Aktion. Auch könnten Alkoholeinfluss und Ungeschicklichkeit die Taten erklären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann innerhalb einer Woche noch Revision einlegen.
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