Siegen. Ein 25-Jähriger musste sich jetzt vor Gericht in Siegen verantworten. Er soll Drogen im Netz bestellt haben. Freunde waren „nicht gut für ihn“.
Der Versandhandel hat inzwischen einen großen Stellenwert in der Republik. Nicht erst seit Corona. Alles wird bestellt und frei Haus geliefert. Selbst Drogen, wie am Mittwochmittag im Siegener Schöffengericht deutlich wird. Allerdings wurde dies dem Angeklagten auch zum Verhängnis. Unter anderem.
Siegen: Verteidiger achtet darauf, dass nur das Nötigste preisgeben wird
Der 25-jährige D. wohnt inzwischen im Siegerland, wo er sich eine neue Existenz aufbauen will. Zur Tatzeit lebte er in Haiger, mit einem Bekannten, der zu einem Freundeskreis gehörte, „der nicht gut für ihn war“, fasst Verteidiger Göthel vorsichtig zusammen. Er achtet penibel darauf, dass sein Mandant nur das Nötigste preisgibt an diesem Vormittag im Siegener Gerichtsgebäude. Nach der Anklage hatte sich D. 2018 und 2019 zweimal Drogenpäckchen mit LSD, Amphetamin und MDMA bestellt. Letzteres ist eine Partydroge, die lange Zeit mit Ecstasy gleichgesetzt wurde, inzwischen aber wohl davon zu unterscheiden ist.
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Bei einer Wohnungsdurchsuchung 2019 in Haiger wurden beim Angeklagten Marihuana und Hasch mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt 62,4 Gramm THC gefunden, etwa achteinhalb mal mehr als die im Gesetz festgelegte geringe Menge. Problematisch: Er besaß damals einen kleinen Waffenschein, der allerdings den Besitz eines Schlagringes und eines Magazins mit Gewehrmunition nicht erlaubte.
Siegen: Päckchen konnten nicht zugestellt werden
Von 2018 bis 2020 sei der Mandant in schlechter Gesellschaft gewesen, sagt sein Verteidiger. In diese Zeit fallen auch weitere Drogenanklagen, verbunden mit Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung, für die D. sowie sein Bekannter, Freund oder Nachbar, das bleibt diffus, vom Amtsgericht Dillenburg Ende 2021 verurteilt wurden. D. hat dort ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung bekommen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Womit er auch hier in Siegen bislang für nicht vorbestraft gilt. Der Anwalt hat Amtsrichter Matthias Witte bereits im Vorfeld darüber informiert und regt nun ein Rechtsgespräch an. Das soll 15 Minuten dauern, zieht sich dann aber eine gute halbe Stunde hin.
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Als Ergebnis werden die beiden Bestellungen eingestellt. Die Päckchen konnten nicht zugestellt werden, gingen an die darauf befindlichen Adressen in Norddeutschland zurück, die allerdings vom unbekannt gebliebenen tatsächlich Absender nur fälschlich benutzt wurden. Die dortigen Mitarbeiter öffneten die Sendungen und riefen umgehend die Polizei. Da gebe es nur Zeugen, die ausgepackt hätten, sagt der Vorsitzende, der im Anschluss auch die waffenrechtlichen Vorwürfe einstellt. Es bleibt der Drogenfund in der Wohnung des Angeklagten vor fast drei Jahren. Er habe selbst nie konsumiert, aber gewusst, dass damit gehandelt werden sollte, gibt D. durch seinen Anwalt zu.
Gericht in Siegen: Diese Strafe erwartet den Angeklagten
Initiiert will er das Geschäft nicht haben, sei sich aber klar, dafür die Verantwortung übernehmen zu müssen. Er habe in der Folge durch die Verhaftung am Arbeitsplatz seinen Job verloren, ein finanziertes Auto zurückgeben müssen, sich vieles verdorben, erklärt D. dann selbst. Jetzt habe er wieder eine interessante Arbeit und wolle die Vergangenheit hinter sich lassen. „Er hat auch bereits ohne die Strafjustiz die Ablösung geschafft“, ergänzt der Verteidiger.
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Ursprünglich stand noch eine Einziehung von 8000 Euro im Raum, für die es aber keine Grundlage gebe, entscheidet der Richter. Die Staatsanwältin beantragt ein Jahr und zwei Monate mit Bewährung, der Anwalt möchte gern bei einem Jahr landen. Am Schluss werden es die 14 Monate und eine Geldbuße an die Staatskasse in Höhe von 1200 Euro. Rechtsmittelverzicht wird noch nicht erklärt.
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