Siegen. Vor Gericht in Siegen wird dem drogenabhängigen Angeklagtem Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung vorgeworfen. Er sitzt derzeit in Haft.
Dümmer hätte es für den Angeklagten R. vor Gericht in Siegen gar nicht laufen können: Der Mann hat 24 Eintragungen im Strafregister, ist drogenabhängig und ohne Fahrerlaubnis. Trotzdem stieg er Ende Juli 2021 in einen Peugeot, den er vorher gekauft haben will, und fuhr los. Von Niederschelden Richtung Geisweid. Auf der Sandstraße wurde er von der Polizei angehalten; seither sitzt er in Haft. Er muss eine 7000 Euro umfassende Geldstrafe mangels der nötigen Mittel ersatzweise absitzen. Unter anderem.
Geklaute Kennzeichen in Siegen: „Er hat die Schilder unter der HTS gefunden“
Sein Ziel sei eine Apotheke in Geisweid gewesen, wo er sich Methadon abholen wollte. Er müsse wohl auch ein wenig unter Entzug von der Ersatzdroge gelitten haben, sagt der Angeklagte. Er fuhr also im eigenen Wagen los, hatte allerdings keinen Führerschein und auch keine Versicherung. Der schwerwiegendste Vorwurf ist allerdings eine Urkundenfälschung. Das Fahrzeug hatte gestohlene Nummernschilder angeschraubt. „Er hat die Schilder unter der HTS gefunden, in einer schwarzen Box“, trägt Anwalt Björn Lange für seinen Mandanten vor. In der Nähe der Siegener Tafel sei das gewesen, „in einem Container“, konkretisiert R. den Fundort.
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Dass die Schilder zuvor als gestohlen gemeldet worden seien, will er nicht gewusst haben. Allein das Anschrauben der Schilder an ein Fahrzeug, für das diese nicht ausgestellt waren, habe bereits den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. „Bevor sie noch losgefahren waren“, erklärt Amtsrichterin Dr. Hanne Grüttner dem Mann den Begriff der zusammengesetzten Urkunde aus Auto und Schildern. Nebenbei sei er durch seinen Zustand – im Blut von R. wurden Drogen nachgewiesen – auch noch eine Gefahr für den Verkehr und die anderen Teilnehmer gewesen.
Siegen: Chance auf Therapie für Angeklagten
Immerhin gebe es ein Geständnis und die Absicht, eine Therapie zu machen, würdigt die Vorsitzende eine entsprechende Ankündigung. Die müsse auch dringend sein. Oberamtsanwalt Benjamin Schneider hat neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Anwalt Lange hält das weniger für angemessen und möchte die Möglichkeit der Therapie im Urteil stehen haben. Immerhin sei es um Methadon gegangen, die Aktion also mittelbar von der Sucht beeinflusst gewesen. Die Kostenzusage für die Maßnahme liege auch schon vor.
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Die Juristin stimmt zu und macht eine Ausnahme, nicht zuletzt auch, weil R. bislang vor allem durch Diebstähle aufgefallen sei und diese Tat einen neuen Bereich betreffe. Aus ihrer Sicht sind sechs Monate „ohne“ ausreichend. Weil R. ohnehin noch bis Anfang 2023 seine jetzige Strafe absitzt und der Widerruf einer bislang zur Bewährung ausgesetzten weiteren für fast zwei Jahre drohe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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