Siegen. Es gibt Argumente, die für den Angeklagten sprechen. So ganz überzeugt ist das Gericht allerdings nicht.

Am Ende steht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, zusammengerechnet also durchaus spürbare 4800 Euro. Das sei angemessen beim bestätigten Vorwurf des Besitzes von Fotos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt, findet Amtsrichterin Antonia Kuhli.

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Hinter jedem Foto steht ein Missbrauch

Die Dateien waren vor zwei Jahren auf dem PC des Angeklagten P. sichergestellt worden. 25 Fotos aus der Kategorie Kinderpornografie, 15 mit weiblichen Jugendlichen. Schließlich noch eine Videodatei mit „einem sehr jungen Mädchen“, stellt die Richterin fest. Der Siegerländer (44) hat gestanden. „Es tut mir leid, dass ich da reingeraten bin“, erklärt er im letzten Wort und gibt sich zerknirscht.

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Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hat ihm das Geständnis zu Gute gehalten, „Kopf unterm Arm“ mache sich immer gut, eine saftige Geldstrafe aber dennoch für nötig befunden. Wenn es auch nur vergleichsweise wenige Dateien seien: „Jedes Foto hat ein Schicksal, das dahinter steht. Einen Missbrauch!“ Sie hatte 45 Euro für den Tagessatz beantragt, die Vorsitzende schließt sich bei der Festsetzung aber dem Verteidiger an. Weil das Einkommen des Angeklagten nicht ganz so hoch sei und er sich ja auch um einen Sohn kümmern müsse, hatte der Anwalt vorgetragen.

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Zahl der Dateien ist vergleichsweise klein

Verteidiger Clemens Louis aus Essen gibt zu bedenken, dass vielfach in solchen Fällen einige tausend Dateien gefunden würden. Hier gehe es um „einen positiven Ausrutscher nach unten“. Zudem hätten sich Fotos und Video im Gelöscht-Ordner gefunden, was aus seiner Sicht für eine Distanzierung des Mandanten zum Material spricht. Schließlich müsse P. auch noch mit den Folgen leben. Viele Frauen trennten sich überraschenderweise nicht, wenn ihre Männer mit so etwas auffielen. Hier sei es doch geschehen, „und derzeit keine Chance auf ein Comeback“. Louis hält 90 Tagessätze zu 40 Euro für angemessen.

Richterin Antonia Kuhli kommt in ihrem Urteil auf 120 Tagessätze zur kleineren Summe. Sie bleibt skeptisch, ob P. tatsächlich „nur so hineingeraten“ sei. Gerade das habe sich in der Hauptverhandlung am Dienstagmorgen eben nicht genau herausarbeiten lassen. Sie stimmt dem Anwalt zu, dass es oft deutlich mehr Dateien seien. Aber es könnten auch weniger sein, bei Angeklagten, die vielleicht ungewollt nur eine Handvoll Bilder über eine WhatsApp-Gruppe bekommen und vergessen hätten, die Löschfunktion zu aktivieren.

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Urteil wird sofort rechtskräftig

Unter diesen Umständen sieht sie die aktuelle Zahl nicht ganz so harmlos und auch nicht, dass es vornehmlich um „Poser“-Fotos gegangen sei. Sie rät P., sich einmal vorzustellen, dass es um sein eigenes Kind gegangen wäre. Dann folgt die Rechtsmittelbelehrung. Anwalt und Mandant schauen sich an. Besser werde es wohl eh nicht, findet der Jurist. Das Urteil erlangt sofortige Rechtskraft.

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