Siegen/Burbach. Ein weiteres Mal wird ein 22-Jähriger wegen Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt. Tatort: der Bertramspark in Siegen neben der Blue Box.

100 Tagessätze zu je 40 Euro, also saftige 4000 Euro insgesamt, das ist die Strafe, die ein junger Mann aus Burbach dafür bekommt, dass er zur Überzeugung des Gerichts am 4. September 2021 im Park neben der Siegener BlueBox mit Drogen handelte. Er selbst hat die Tat allerdings bestritten und sieht sich als Opfer ständiger Verfolgung durch die heimische Polizei.

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Angeklagter in Siegen vor Gericht: „Ich bin kein Dealer"

„Ich bin kein Dealer“, wiederholt der 22-Jährige Afrikaner mit Wohnsitz in Burbach immer wieder. Die Polizei verfolge ihn seit 2019, „weil ich lange Haare habe“, zeigt er auf seine Rastalocken, die mehrfach von den Polizeibeamten als Beschreibung genannt worden sind. Er rauche Marihuana, das stimme: „Aber ich verkaufe nicht. Ich bin kein Dealer.“ Er müsse die Drogen selbst kaufen und habe am Tattag nichts bei sich gehabt. Bei seiner Durchsuchung sei doch auch nichts gefunden worden.

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Familienvater als Zeuge ist sich sicher: Er war’s

Am Nachmittag des 4. September war er von einem Familienvater beobachtet worden, wie er von einem Pärchen Geld bekam und dafür ein kleines Päckchen überreichte, das er aus einem Rucksack geholt hätte. „Ich war ganz perplex“, sagt der Zeuge, der mit seiner Tochter auf dem dortigen Spielplatz war und den Vorfall von einer Bank beobachtet haben will. Der Mann ist sich völlig sicher, den Angeklagten wiederzuerkennen. Er habe damals direkt die Polizei gerufen, weil so etwas auf einem Spielplatz für Kinder nichts zu suchen habe. Wobei er „zuerst meine Tochter in Sicherheit“ brachte. Einer der Begleiter des Angeklagten soll hinterher drohend zu ihm geschaut haben.

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Vier Voreintragungen im Strafregister

Auch zwei Polizisten, die anschließend vernommen werden, haben keine Zweifel, den Mann aus Burbach als jenen zu identifizieren, der ihnen beschrieben wurde und der dann bei ihrer Annäherung etwas ins Gebüsch warf: „Er hatte die Hände hinter dem Rücken.“ Das „etwas“ stellte sich als Brillenputztuch heraus, Darin eingewickelt stellten die Beamten drei Klipptütchen mit Marihuana sicher. Insgesamt 3,5 Gramm. Weil bekannt sei, dass Dealer ihre Vorräte immer in der Nähe hätten, suchten die Polizisten weiter und fanden mehrere große und kleine Tüten im Umfeld der Sitzecke, in der sich der Angeklagte und seine Begleiter aufhielten. Allerdings seien diese Drogen letztlich keiner Person zuzuordnen gewesen.

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Oberamtsanwalt Markus Urner ärgert sich hörbar über das Verneinen des Angeklagten. Der hat vier Voreintragungen im Strafregister, darunter gleich drei Drogenvergehen. Zwei wurden nach dem Jugendstrafrecht eingestellt, dafür hatte es im Juni 2021 auch vor dem Siegener Amtsgericht eine Geldstrafe von 550 Euro gegeben. Für Handeltreiben. Die hohe Rückfallgeschwindigkeit müsse entsprechend höher bestraft werden. Urner lobt den Zeugen, der die Tat angezeigt hatte. Ein Spielplatz solle ein schöner Ort für Kinder sein. Die Polizei zu verständigen sei das einzige und richtige Mittel, „um diesem Treiben da ein Ende zu setzen. Ich kann es nicht anders formulieren“, fügt Urner mit Erregung an.

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Das nächste Mal ins Gefängnis

Amtsrichterin Dr. Sandra Al-Deb’i-Mießner kommt zum gleichen Ergebnis. „Sie werden nicht wegen ihrer Haare oder ihrer Hautfarbe immer wieder kontrolliert, sondern weil sie sich nicht von diesen Dingen fernhalten“, stellt sie fest und rät dem jungen Mann, seine Lebensführung zu ändern. Sonst könne sie ihm versprechen, dass es auf diesem Weg weitergehe und das nächste Mal eine Freiheitsstrafe fällig sei.

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