Siegen. In Siegen gibt es rund 2700 Wohnungen, die mit öffentlicher Förderung gebaut wurden. Die Chancen, dass es zeitnah mehr werden, sind eher moderat.
In der Stadt Siegen gibt es – Stand 31. Dezember 2020 – insgesamt 2723 öffentlich geförderte Wohnungen. Das geht aus dem Bericht hervor, den die Verwaltung dem Rat am 27. Oktober zur Kenntnisnahme vorlegt.
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Ein Mal im Jahr soll es einen solchen „Bericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Siegen“ fortan geben – und zwar künftig immer in der ersten Ratssitzung des 2. Quartals. Zugrunde liegt eine Entscheidung des Rats aus dem vergangenen Juni, in der auch die zu behandelnden Fragen vorgegeben sind. Dass der Bericht nun bereits im Herbst Thema wird, liegt ebenfalls am Beschluss aus dem Sommer. Ziel dieser Verschiebung zum Start ist es, möglichst schnell einen Überblick zu gewinnen.
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Fünf neue geförderte Wohnungen sind innerhalb des vergangenen Kalenderjahres in Siegen entstanden. Die Summe der dafür abgerufenen Fördermittel beträgt laut Vorlage 560.000 Euro.
Siegen: Geförderter Wohnraum – erlischt die Zweckbindung, haben Vermieter freie Hand
228 der 2723 Wohnungen, um die es im Bericht geht, „gelten als altengerechte, seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen bzw. als Wohnung für psychisch beeinträchtigte Menschen“, heißt es weiter. 130 davon müssen allerdings nicht mehr gezwungenermaßen an ältere Menschen vermietet werden, weil die an die Fördermittel gekoppelte Zweckbindung abgelaufen ist. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können damit alle Interessentinnen und Interessenten zum Zuge kommen lassen.
Standpunkte
Bauunternehmen erklären ihre Zurückhaltung im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus oft damit, dass „beim Bau von Sozialwohnungen keine Rendite zu erwarten ist“, wie die Verwaltung in einem Sachstandsbericht im Sommer 2020 referierte.Ein anderer häufig gebrachter Einwand: „Die Fördergelder von Bund und Land sind für private Investoren als Anreiz nicht genug.“Beide Argumente „können seitens der Stadtverwaltung nicht nachvollzogen werden“, hieß es damals weiter.
238 Wohnberechtigungsscheine hat die Stadt Siegen im Jahr 2020 ausgestellt. Davon waren 37 für über 60-Jährige. Der Aspekt, wie viele Menschen in dieser Altersgruppe betroffen sind, ist ausdrücklicher Teil des Fragenkatalogs.
Bezahlbarer Wohnraum in Siegen: Angebot begrenzt, Nachfrage hoch
Anbieter von gefördertem Wohnraum seien vor allem Wohnungsbaugenossenschaften und private Bauunternehmen sowie wohlfahrtsverbandliche Organisationen wie Diakonie und Arbeiterwohlfahrt (AWO), wie die Verwaltung darlegt. Der Themenkomplex „geförderter Wohnungsbau“ ist in der Lokalpolitik schon lange ein Thema – und zwar ein kontroverses: Insbesondere – aber nicht nur – die Fraktion Die Linke unterstrich in Ausschusssitzungen und im Rat immer wieder die Einschätzung, dass es in Siegen massiv an bezahlbarem Wohnraum mangele. In diesem Segment ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt groß, da mehrere Bevölkerungsgruppen um ein begrenztes Angebot konkurrieren: Hartz IV-Empfänger, Studierende, ältere Menschen mit kleinen Renten, Geringverdiener.
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Da die Stadt selbst keine Wohnhäuser baut, sind ihre direkten Einflussmöglichkeiten gering. Was allerdings gemacht wird: Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Bauherren zwecks Errichtung von Wohnimmobilien wird an Vorgaben gebunden, dass ein gewisser Teil der neu entstehenden Einheiten als sogenannter bezahlbarer Wohnraum anzubieten ist.
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