Eslohe. Eine Betroffene aus Esloherin berichtet: Die finanziellen Belastungen bei der Unterbringung von Pflegebedürftigen im Heim steigen.
Die finanziellen Belastungen bei der Unterbringung von Pflegebedürftigen steigen und steigen: Wer nicht zu Hause gepflegt werden kann, der muss dafür tief in die Tasche greifen. Diese Erfahrung macht auch eine Frau aus Eslohe.
Die Mutter der Esloherin lebt seit dem zweiten Halbjahr 2021 stationär in einer Pflegeeinrichtung im Raum Meschede. Sie möchte anonym bleiben, macht die Zahlen aber öffentlich, denn: „Angehörige sollen eine Vorstellung davon bekommen, was da auf sie zukommen kann.“
Weitere Erhöhungen schon angekündigt
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil eines Pflegeheim-Platzes in NRW setzt sich laut Verbraucherzentrale in NRW (Stand: Juli 2024) aus verschiedenen Posten zusammen: 1446 Euro als einrichtungseinheitlichem Eigenanteil, 178 Euro Ausbildungszuschlag, 1215 Euro Unterkunft und Verpflegung, 605 Euro Investitionskosten. Eigentlich sollte eine Pflegereform die Kosten neu regeln, vor allem die Frage der steigenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung: „Das sind alles Dinge, die bezahlt die Pflegekasse gar nicht. Und da müssen wir auch Lösungen finden.“ Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Herbst 2024 angekündigt. Geschehen ist nichts.
Im Fall der Esloherin kommt hinzu: Die Mutter ist privat versichert, sie hat entsprechend in eine Pflegeversicherung eingezahlt. Anfangs waren die Kosten, beim Pflegegrad 3, „noch moderat“, sagt ihre Tochter: Von den 3600 Euro im Monat erstattete die Pflegekasse rund 2100 Euro, es verblieb ein Eigenanteil von 1500 Euro. Im Jahr 2022 gab es keine Kostenerhöhung.
Weil sich der gesundheitliche Zustand der Mutter verschlechterte, wurde sie 2023 in Pflegestufe 5 eingestuft: Damit lagen die Kosten schon bei 4500 Euro. Im Januar 2024 kam die nächste Erhöhung auf 5200 Euro im Monat, ab Dezember 2024 stieg die Summe auf annähernd rund 6000 Euro – jetzt liegt der zu zahlende Eigenanteil bei etwa 3000 Euro (bei gesetzlich Versicherten: 3800 Euro im Monat). Und für dieses Jahr sind weitere Erhöhungen angekündigt: Insgesamt bis zu 900 Euro, zurückzuführen auf höhere Pflegekosten und die steigenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Modernisierungskosten rückwirkend umgelegt
Die Tochter betont: „Es gab Lohnerhöhungen für die Pflegekräfte, die dringend notwendig waren.“ Sie stellt aber die Frage, ob Kosten von rund 750 Euro im Monat für ein 20 bis 25 Quadratmeter großes Einzelzimmer mit einem Bad mit Dusche gerechtfertigt seien. Dazu komme: Pflegeheime dürfen Investitionskosten anteilig auf die Bewohner und Bewohnerinnen umlegen – zusätzlich zur Miete zahlen sie also auch zum Beispiel für die Modernisierung von Zimmern oder für die Schaffung eines neuen Aufenthaltsraumes. Die monatlich zu zahlende Investitionskostenumlage beträgt aktuell für ein Einzelzimmer knapp 1000 Euro, zusätzlich zur Miete.
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Zusätzlich können Modernisierungskosten auch rückwirkend umgelegt werden – im Fall der Mutter wurden dadurch Ende 2024 plötzlich noch zusätzlich einmalig über 8000 Euro fällig. Das war innerhalb von vier Wochen zu bezahlen. Die Tochter kritisiert die Ungleichbehandlung: „Bei einem Mehrfamilienhaus muss der Eigentümer die Investitionskosten aus seinen laufenden Mieteinnahmen finanzieren.“
Wartelisten nutzen
Die Tochter rät Betroffenen, sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit vorab zu beschäftigen. Die voraussichtlichen Kosten seien auf den Internetseiten der Heime einzusehen. Sie sagt aber auch: „Man muss als Angehöriger froh sein, einen Platz zur Pflege zu finden.“ Man müsse sich früh mit der Situation auseinandersetzen – sie rät dazu, Angehörige, bei denen eine Pflegebedürftigkeit absehbar sei, auf eine Warteliste setzen zu lassen, um im Zweifelsfall unterkommen zu können.
In ihrem Fall hatte die Mutter Glück: Sie kam aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege und konnte danach einen freien Platz im Heim übernehmen. Man solle sich auch Gedanken machen, ob man für die eventuelle eigene Pflegebedürftigkeit eine private Pflegeversicherung abschließt, die dann für einen Teil des Eigenanteils aufkommt.
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