Meschede/Eslohe/Schmallenberg/Bestwig. Die Kommunen haben ihre Haushaltsberatungen abgeschlossen. Damit ist auch klar, was die neue Grundsteuerberechnung die Bürger kostet.
Aufkommensneutral sollte sie sein, die neue Grundsteuer B, die man für Wohngrundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen zahlen muss. Doch für den Bürger in Meschede, Eslohe, Schmallenberg und Bestwig ist sie das offenbar nicht.
Die Berechnung
Berechnet wird die Jahressteuer aus dem Hebesatz, den die Kommunen gerade in ihren Haushaltsplänen festgelegt haben. Er wird multipliziert mit dem Grundsteuermessbetrag. Diesen haben Hauseigentümern im Laufe des Jahres von Finanzamt erhalten.
Versichert wurde von vielen Seiten, dass die neue Grundsteuer B für die Bürger keine zusätzlichen Kosten bedeutet. Beim jährlichen Vergleich der Familie Mustermann erweist sie sich nun als Kostentreiber. Wie konnte das passieren?
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„Die Werte sind nicht mehr vergleichbar, da nach der Grundsteuerreform alle Grundstücke deutschlandweit neu bewertet wurden. “
78 Euro als Grundsteuermessbetrag
In unserem Vergleich wird seit der ersten Gegenüberstellung ein Grundsteuermessbetrag von 78 Euro für alle Häuser angegeben. Das sei nicht ok, findet Michael Nemeita, Kämmerer der Gemeinde Eslohe. Die Werte seien nicht mehr vergleichbar, da nach der Grundsteuerreform alle Grundstücke deutschlandweit neu bewertet wurden. Allerdings war es der Redaktion nicht möglich, einen neuen Durchschnittswert vom Finanzamt zu erhalten.
„Der höhere Hebesatz ist allein bedingt durch die Grundsteuerreform. Da sich das Messbetragsvolumen der Grundstücke in Summe ändert, musste der Steuerhebesatz angepasst werden, damit der Stadt unterm Strich keine Steuern verloren gehen. Das dürfte bei allen Kommunen der Fall sein.“
Ähnlich kritisiert es Andreas Plett, Beigeordneter und Kämmerer in Schmallenberg: Bei der Grundsteuer B „hinkt der Vorjahresvergleich ein wenig.“ Es sehe so aus, als wenn Steuern erhöht worden seien. Der höhere Hebesatz sei aber allein bedingt durch die Grundsteuerreform. „Da sich das Messbetragsvolumen der Grundstücke in Summe ändert, musste der Steuerhebesatz angepasst werden, damit der Stadt unterm Strich keine Steuern verloren gehen. Das dürfte bei allen Kommunen der Fall sein.“
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18 Prozent plus
Allerdings hatte die Redaktion in den vergangenen Wochen mehrere Kontakte zu Hausbesitzern, die sich über die neue Grundsteuer informierten. In der Regel sinkt bei allen der Messbetrag um wenige Euro, aber, da der Hebesatz deutlich steigt, wird es eben doch teurer. Beispielsweise bei einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1967 in der Kernstadt von Meschede: Dort sinkt der Grundsteuermessbetrag auf 49,66 (vorher 53,47) der neue Hebesatz steigt aber auf 575 Prozent (vorher 450). Die Forderung der Kommune lautet nun statt 241 Euro Jahresbeitrag 286 Euro - satte 18 Prozent mehr. Für viele Bürger ist die neue Grundsteuer daher nicht aufkommensneutral, auch wenn der Wert bei den meisten nicht so hoch liegen dürfte, wie in der Tabelle mit einem Messbetrag von 78 Euro angezeigt.
Am wenigsten steigt der Messbetrag für Privatleute übrigens in Bestwig. Dort hat sich die Politik darauf geeinigt, Gewerbeimmobilien und Privathäuser unterschiedlich zu besteuern.
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