Meschede. Silvesternacht in Meschede: Böllern und Feuerwerk ist erlaubt, aber mit Einschränkungen. Auf welche Regeln man achten muss.
Bald ist es so weit: Das Jahr 2025 steht an. Doch bevor es an Neuanfänge und gute Vorsätze geht, wird 2024 in der Silvesternacht noch gebührend verabschiedet. Ob gemütlich vor dem Fernseher mit „Dinner for One“, Bleigießen am Esstisch oder eine große Party, eines steht fest: Um Mitternacht fliegen wieder die Feuerwerkskörper durch die Luft. Auch in Meschede wird fleißig geböllert. Aber Achtung: Silvesterfans sollten sich an die Verbote halten – denn auch in Meschede gelten gewisse Einschränkungen an Silvester.
Böllerverbot: Hier ist das Zünden von Feuerwerk verboten
Schonmal vorweg: Eine richtige Feuerwerksverbotszone, wie sie in Köln oder Berlin schon Gang und gäbe ist, gibt es in Meschede nicht. Das bedeutet aber nicht, dass das Böllern überall erlaubt ist. Was viele nicht wissen: Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist laut Gesetz an bestimmten brandempfindlichen Orten untersagt. So steht es im §23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
Doch was versteht man unter „brandempfindlichen Gebäuden“? „Unter besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen versteht man Fachwerkhäuser, vergleichbare Häuser, Stallungen, Schuppen usw. mit Reetdach bzw. Strohdach“, heißt es auf Nachfrage von der Stadt Meschede. Die „unmittelbare Nähe“ kann jedoch nicht genau definiert werden. Darunter verstehe man, wenn etwas „distanzbedingt ohne zeitlichen Aufwand erreichbar ist.“
Im Klartext heißt es, dass man keine Feuerwerkskörper neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder Fachwerkhäusern zünden darf. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld betraft werden.
Historische Ortskerne sind keine Verbotszonen
In Meschede gibt es viele historische Ortskerne, wie in Eversberg, die mit ihren Fachwerkhäusern vor allem in der Winterzeit eine schöne Atmosphäre versprühen. Trotz der Häuser darf auch hier Feuerwerk gezündet werden. Denn: Um das Böllern an diesen Orten komplett zu unterbinden, müsse die Stadt eine offizielle Verbotszone aussprechen. Eine solche Zone gibt es aber in Meschede nicht.
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Trotzdem sollte man im Umgang mit Feuerwerk vorsichtig sein. Holger Peek von der Freiwilligen Feuerwehr Meschede betont, wie wichtig es ist, sich an die bekannten Vorsichtsmaßnahmen zu halten. „Ein sachgemäßer Umgang mit den Feuerwerkskörpern ist wichtig“, sagt Peek. Also: Den Kopf einschalten, keine Böller aus der Hand abfeuern, Raketen in ein sicheres Behältnis stellen und nicht auf Menschen oder Gegenstände zielen. Vor allem sollte man nicht betrunken mit den Böllern hantieren. So heißt man das neue Jahr unfallfrei und freudig willkommen.
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