Bestwig. Der Hochsauerlandkreis wird mit Windrad-Anträgen überflutet. Wie die aktuelle Situation in der Gemeinde Bestwig und ihren Grenzgebieten aussieht.

„Es rappelt in der Region!“ Bestwigs Bauamtsleiter Jörg Stralka findet deutliche Worte im Zusammenhang mit der Windkraftsituation in der Gemeinde. Allerdings rappele es in anderen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises noch deutlich mehr als in Bestwig - auch das hob Stralka jüngst in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses hervor.

Anträge für acht Anlagen im Grenzbereich

Gemeint hat er damit die Anzahl der Anträge auf Vorbescheid, die aktuell von Windkraft-Projektierern in den Kommunen eingehen. Hier gehe es Schlag auf Schlag. Und nun gehe es dabei auch im Arnsberger Wald los. So gebe es derzeit Anträge auf Vorbescheide für die Errichtung von acht Windkraftanlagen für den Raum Rüthen im direkten Grenzbereich zur Gemeinde Bestwig. Zudem seien drei weitere Windräder im Stadtgebiet Warstein im Verfahren. Sie sollen laut Stralka zwar nicht im direkten Grenzbereich zur Gemeinde Bestwig entstehen. „Allerdings wären sie schon nah dran“, so der Leiter des Bestwiger Bauamts.

Gerichtliche Entscheidung

Dass es in den Nachbarkommunen wie Olsberg und Meschede noch mehr „rappele“ als in der Gemeinde Bestwig, hänge vor allem damit zusammen, dass dort Gerichte bereits entschieden hätten. Dort stehe den Windkraft-Vorhaben damit kein Flächennutzungsplan mehr entgegen. Die Stadt Olsberg etwa könne ihr Einvernehmen nicht versagen, sondern müsse es erteilen. „Das bedeutet in der Konsequenz, dass ein Bauvorbescheid erteilt wird. Und weil ein Vorbescheid eine Frist von zwei Jahren hat, gilt er auch dann noch, wenn der Regionalplan rechtskräftig wird“, so Stralka. Die Gemeinde Bestwig könne sich also darauf einstellen, dass sich in nachbarschaftlicher Nähe einiges tun werden werde, wenn der Gesetzgeber nicht langsam eingreife.

Jörg Stralka

„Die vielen gerichtlichen Entscheidungen, die zuletzt getroffen worden sind, sind alle „pro Windkraft“ ausgefallen. Daher sind Wildwuchs-Befürchtungen auch in der Gemeinde Bestwig sicherlich nicht unberechtigt. “

Jörg Stralka
Leiter des Bestwiger Bauamts

Für die Gemeinde Bestwig selbst liegt laut Stralka aktuell lediglich ein Antrag für die Errichtung einer Anlage auf dem Suhrenberg vor. Es gebe die bekannten fünf gebauten Windräder in Berlar und drei weitere im Bereich Wasserfall. Auch für diesen Bereich liegt laut Stralka ein Antrag vor. Dabei handele es sich allerdings um ein Repowering-Verfahren. Bedeutet: Im Bereich Wasserfall soll kein weiteres Windrad gebaut, sondern ein bereits vorhandenes ersetzt werden.

Nicht allzu sicher sein

Was Anträge für Windräder angeht, die auf Bestwiger Gebiet entstehen sollen, entscheide die Gemeinde auf Basis ihres bestehenden Flächennutzungsplans, machte Stralka in der Sitzung den Unterschied etwa zu den Kommunen Meschede und Olsberg deutlich, in denen es nach einer Entscheidung des Gerichts aktuell für die Windkraft keinen geltenden Flächennutzungsplan gibt. „Was auch immer es in der Konsequenz bedeuten möge, wenn Bestwig das Einvernehmen versage, weil das Vorhaben dem Flächennutzungsplan entgegenstehe“, so Stralka. Allzu sicher sein dürfe man sich trotz eines gültigen Flächennutzungsplanes nämlich auch in Bestwig nicht, was die Gefahr von Windrad-Wildwuchs angeht.

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Die vielen gerichtlichen Entscheidungen, die zuletzt getroffen worden seien, seien alle „pro Windkraft“ ausgefallen. Daher seien Wildwuchs-Befürchtungen auch in der Gemeinde Bestwig sicherlich nicht unberechtigt. Bislang habe das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zwar immer dazu geführt, dass die Vorhabenträger ihre Anträge zurückgezogen hätten oder der Hochsauerlandkreis keine Genehmigung erteilt habe. Das alles aber gelte immer nur bis heute und sei nicht in Stein gemeißelt.

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