Meschede. Ein 32-Jähriger ruft mehrmals beim Notruf an und wirft den Beamten Schimpfwörter an den Kopf. Das Gericht entscheidet über seine Strafe.
Mehrere Male wählte der Angeklagte die Notrufnummer 110 - und das, obwohl keine Notsituation vorlag. Weil der 32-Jährige die Beamten dabei wiederholt massiv beleidigte, musste er sich nun am Amtsgericht in Meschede verantworten.
Aggressives Verhalten und heftige Beleidigungen
„Missgeburt“, „Stück Scheiße“ und „Hurensohn“ - das sind nur einige der Schimpfwörter, mit denen der 32-Jährige die Mitarbeiter der Notrufzentrale beleidigte. Und es blieb nicht bei einem Vorfall: Am 28. Januar 2024 rief der Angeklagte ein zweites Mal vorsätzlich bei der 110 an, ohne einen Notfall zu melden und beleidigte die Mitarbeiter als „korrupte Bullen“ und „Bastard“.
An dem Tag kam es auch zu einem Polizeieinsatz beim Angeklagten zuhause: Er hatte die Beamten in der Notrufzentrale bereits diverse Male massiv beleidigt. Weil sein Verhalten immer aggressiver wurde, rief sein Mitbewohner schließlich die Polizei. An der Adresse in Meschede angekommen, beleidigte der 32-Jährige die Beamten weiter und behauptete, dass die Polizei und Interpol ihn abhören würden.
Das Urteil: Angeklagter muss sich vor Gericht verantworten
Im Gerichtssaal gab der 32-Jährige zu, den Notruf absichtlich gewählt zu haben. Bei beiden Vorfällen sei er stark betrunken gewesen. Er könne sich jedoch nicht daran erinnern, warum er den Notruf gewählt und die Beamten beleidigt habe.
Das Verfahren wegen Missbrauchs der Notrufnummer und den Beleidigungen wurde schließlich vom Amtsgericht eingestellt. Der Grund: Wegen eines alten Urteils sitzt der Angeklagte bereits seit Juli im Maßregelvollzug - und wird noch mindestens zwei Jahre dort bleiben und an einem betreuten Drogenentzug teilnehmen. Um ein genaues Strafmaß festlegen zu können, würde ein Gutachten benötigt, dass aus Staatskasse und somit aus Steuergeldern finanziert werden müsse.
Da der 32-Jährige bereits im Maßregelvollzug sitzt und die Verurteilung nicht so schwerwiegend sei, wie die Strafe, die er aktuell absitzen muss, sah das Gericht davon ab. Der Richter appellierte trotzdem nochmal an den Angeklagten, dass ein solcher Vorfall nicht noch einmal vorkommen dürfe.
Falschanrufe: So häufig kommen sie vor
Der Missbrauch der Notrufnummer 110 kommt im Hochsauerlandkreis immer wieder vereinzelt vor. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 39 solcher Straftaten erfasst, 36 von ihnen konnten aufgeklärt werden. Wichtig: Die Zahl bezieht sich nicht nur auf Falschanrufe, sondern umfasst auch andere Straftaten, wie das Vortäuschen eines Unfalls oder das Beseitigen von Warnschildern.
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Wie viele Fehlanrufe bei der 112 eingehen, lasse sich nicht genau sagen, wie der HSK mitteilt. Jedoch sei die Zahl bereits deutlich gesunken: „Früher erreichten die Leitstelle täglich Notrufmissbrauche über Handys, die nicht zurückverfolgt werden konnten, insbesondere durch Kinder und Jugendliche nach Schulschluss. Heute lässt sich das sehr sicher rückverfolgen“, so der HSK auf Nachfrage. Viele der Anrufe klären sich auch schnell auf, oft hat sich der Anrufer verwählt oder ein Kind hat die Nummer versehentlich angerufen. Solche Fehler passieren immer noch täglich, vorsätzliche Falschanrufe jedoch nur ein- bis zweimal pro Monat, heißt es weiter. Diese Anrufe werden zur Anzeige gebracht.
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