Eslohe. Auf dem Hülsenberg in der Gemeinde Eslohe sollen sieben Windräder entstehen. Nun gibt es neue Entwicklungen. Dabei geht es um drei der Anlagen.

Es ist gekommen, wie von Rat und Verwaltung der Gemeinde Eslohe befürchtet: Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster um drei Windräder auf dem Hülsenberg in der Gemeinde Eslohe hat sich erledigt. Gegangen war es dabei um den angefochtenen Bescheid über eine Zurückstellung.

Ohne gerichtliche Entscheidung

Wie berichtet sollen auf dem Hülsenberg zwischen Dormecke, Niedermarpe und Obermarpe drei Windräder entstehen, die nicht in einem der Bereich liegen, die der Regionalplan-Entwurf für Windkraft vorsieht. Das Verfahren vor dem OVG sei eingestellt worden, nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt hätten, so das OVG auf Anfrage. Hauptbeteiligte des Verfahrens waren der Antragsteller als Klägerin sowie der Hochsauerlandkreis als Beklagter. Beigeladener war die Bezirksregierung Arnsberg. Der Kreis war von der Bezirksregierung Arnsberg angewiesen worden, die Aussetzung zurückzunehmen. Damit ist das Verfahren beendet, ohne dass es eine gerichtliche Entscheidung in der Sache gibt. 

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Nach dieser Entwicklung wird das beantragte Genehmigungsverfahren für die Anlagen auf dem Hülsenberg nun weitergeführt. Die Windräder, die die Energieplan Ost West GmbH und Co KG auf dem Hülsenberg errichten möchte, sollen eine Nabenhöhe von 162 Metern und einen Rotordurchmesser von 175 Metern haben. Damit beträgt die Gesamthöhe einer solchen Anlage knapp 250 Meter. Geplant sind auf dem Hülsenberg zudem vier weitere Windräder gleicher Dimension - sie sollen allerdings in einer der Windkraftzonen errichtet werden.

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